20.05.2021 - 6.20 Bebauungsplan Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugend...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.20
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 20.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marc Höhner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert den abweichenden Beschlussvorschlag. Er bittet darum, den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses zu übernehmen.
Herr Hentschel möchte wissen, weshalb der Beschluss neu gefasst werden muss, und nicht nur die Punkte, die nicht beschlossen werden sollen, wegfallen.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch nicht vorgesehen ist, diese aber trotzdem durchgeführt werden soll.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße - Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt abweichend vom § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB frühzeitig die Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
c) Zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Umsetzung der Baumaßnahme soll im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung verschiedene Entwürfe für die Maßnahme durch Architekturbüros erstellt werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße - Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Eppenhausen, Flur 14 und umfasst die Flurstücke 664, 665, 1686 (tlw.) und 1779 (tlw.). Das Plangebiet befindet sich nördlich der Cunostraße im südlichen Teil des Fritz-Steinhoff-Parks.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Erstellung einer Vorlage durch die Verwaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, welche verschiedene städtebauliche Entwürfe beinhaltet.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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280 kB
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2
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(wie Dokument)
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515,1 kB
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