15.04.2021 - 6.12 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 113 -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 113 - Villigster Straße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 113 - Villigster Straße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen liegt im Stadtbezirk Nord, Gemarkung Garenfeld. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Villigster Straße im Westen sowie der Autobahn BAB 45 im Osten. Nördlich schließt sich das Betriebsgelände des Vorhabenträgers an, im Süden befinden sich Wohngebäude. Das Plangebiet umfasst ca. 2 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage