15.04.2021 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Mitteilung zu den aktuellen Entwicklungen der Coronapandemie
Herr Oberbürgermeister Schulz verliest die folgenden Informationen und sagt zu, diese optisch aufbereitet zu Protokoll zu geben:
- Aktuelle Entwicklungen (Stand 15.04.2021)
- Coronainfizierte: 753 (die britische Mutante ist beinahe flächendeckend vertreten)
- Verstorbene mit Corona: 271
- Verstorbene an Corona: 162
- Menschen in Quarantäne: 660
- Inzidenzwert: 273,5
- R-Wert: 1,8
- Insgesamt gibt es weiterhin ein eher unspezifisches Infektionsgeschehen mit Ansteckungen insbesondere im familiären Umfeld sowie am Arbeitsplatz.
- Die Infizierten werden immer jünger.
- Die Betten in den Krankenhäusern für Intensivpatienten werden zunehmend knapper, bislang konnten alle Patienten versorgt werden, wenn auch zum Teil Krankenhäuser in Nachbarstädten angefahren werden mussten.
- Aktuelle Maßnahmen
- Seit Dienstag gilt wegen der steigenden Inzidenz und der Lage auf Intensivstationen die vom Krisenstab beschlossene Ausgangsbeschränkung im gesamten Stadtgebiet von 21:00 bis 5:00 Uhr.
- Kurz vor der Sitzung wurde einer Beschwerde gegen die Ausgangsbeschränkung durch das Veraltungsgericht Arnsberg in erster Instanz stattgegeben.
- Die Stadt Hagen hält dennoch an dieser Ausgangsbeschränkung fest.
- Die rechtliche Einschätzung liegt noch nicht vor, wird aber schnellstmöglich geprüft.
- Die Stadt Hagen behält sich vor, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen oder die Allgemeinverfügung ergänzen.
- Die Ausgangsbeschränkung gilt nach wie vor, mit Ausnahme des einzelnen Beschwerdeführers.
- Die Ausgangsbeschränkung zu verhängen war keine einfach Entscheidung. Eine Vielzahl anderer Maßnahmen wurden im Vorfeld ausgeschöpft und es gab im Krisenstab eine sehr lange und intensive Abwägung.
- Die Ausgangsbeschränkung wird vom ersten Moment an durch das Ordnungsamt und die Polizei kontrolliert und Verstöße werden konsequent, ab diesem Wochenende auch mit der Belegung von Bußgeldern, geahndet.
- Bisher wird sich überwiegend an die Ausgangsbeschränkung gehalten.
- Ab Montag werden die Schulen flächendeckend im Distanzunterricht öffnen.
- Ausnahmen bilden ausschließlich die Abschlussklassen; demnach auch Distanzunterricht für die Primarstufen.
- Die Kitas bleiben im Pandemiebetrieb.
- Alle anderen Maßnahmen wie Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich etc. werden aufrecht erhalten und wurden bis zum 18.04.2021 verlängert.
- Ramadan
- Der Krisenstab hat einen ausdrücklichen Appell formuliert, die Einhaltung der Regeln zu Abstand, Maske, Ausgangsbeschränkung zwingend und durchgängig zu beachten.
- Es gab einen Austausch mit den Vorsitzenden des Integrationsrates sowie Vertretern muslimischer Gemeinden.
- Darin wurde der Appell des Krisenstabes übermittelt und es wurden gemeinsame Überlegungen angestellt, welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden können.
- Im Ergebnis wurde ein gemeinsamer Appell zum Verzicht auf Versammlungen zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr formuliert.
- Ausnahmen lässt die Allgemeinverfügung ohnehin nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung zu.
- Es erfolgen auch nochmals Ansprachen über Videos durch Muttersprachler.
- Der muslimische Gebetsruf zum Freitagsgebet wird an den vier Freitagen im Fastenmonat Ramadan zwischen dem 16.04.2021 und dem 11.05.2021 jeweils um 14:30 Uhr an sechs Hagener Moscheen in Hagen-Mitte, Hohenlimburg und Haspe zu hören sein.
- Das Ordnungsamt hat dies genehmigt.
- Impfzentrum
- Hagen belegt mittlerweile den ersten Platz in ganz NRW.
- Der Dank gebührt insbesondere dem Team des Impfzentrums.
- Mittlerweile dürfen auch die Hausärzte impfen.
- Hier ist allerdings noch Luft nach oben, da vor allem eine nicht ausreichende Versorgung mit Impfstoff besteht.
- Mittlerweile haben etwa 25% der Hagener ihre Erstimpfung erhalten.
- Testen
- Es gibt etwa 30 Teststellen im Stadtgebiet, weitere werden ab nächster Woche folgen.
- Am Tag werden bis zu 2.000 Tests durchgeführt, wovon etwa 1% positiv sind.
- Davon werden etwa 80% beim anschließenden PCR-Test positive bestätigt.
- Gedenktag für Verstorbene
- Am kommenden Sonntag findet ein bundesweiter Gedenktag für die an bzw. mit dem Coronavirus Verstorbenen statt.
- Die Stadt Hagen wird sich mit unterschiedlichen Gedenkmöglichkeiten daran beteiligen.
- In der Eingangshalle des Rathauses an der Volme werden am Sonntag ein Kondolenzschreiben und Blumen ausgelegt, sowie eine Kerze angezündet.
- Das Kondolenzschreiben wird für interessierte Bürgerinnen und Bürger von außen gut sichtbar platziert werden.
- Die Flaggen vor dem Rathaus an der Volme werden den gesamten Tag auf Halbmast gehisst.
- Es wird im Namen des Rates der Stadt Hagen und der Stadtverwaltung eine Traueranzeige geschaltet.
- Die evangelischen und katholischen Kirchen in Hagen werden am Sonntag um 15 Uhr gemeinsam in ein Gedenk- und Trauergeläut einstimmen.
- Zudem gibt es eine Videobotschaft des Oberbürgermeisters, mit der er sich persönlich an die Hagenerinnen und Hagener wendet. Das Video finden Interessierte am Sonntag auf dem städtischen YouTube-Kanal.
- Es ist angedacht, ein „Gedenkbaum an die Verstorbenen“ im Stadtpark als Erinnerung zu pflanzen.
Herr Hentschel fragt nach, welche Auswirkungen das Verwaltungsgerichtsurteil gegen die Ausgangsbeschränkung auf die bei Kontrollen verhängten Bußgelder hat und ob sich Bußgeldempfänger darauf beziehen können.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Allgemeinverfügung, nebst aller dort aufgeführten Konsequenzen, weiterhin grundsätzlich für alle gültig ist. Einzig der Beschwerdeführer ist davon ausgenommen.
Frau Eichner bestätigt die Aussage von Herrn Oberbürgermeister Schulz. Die einzige Möglichkeit eines Bußgeldempfängers wäre der eigenständige Klageweg gegen die Allgemeinverfügung.
Frau Buczek möchte wissen, weshalb die Religionsausübung während des Ramadans auf der Liste der möglichen Ausnahmen steht. Sie erinnert an die Kommunionen, Hochzeiten, Taufen und Gottesdienste, die im vergangenen Jahr nicht abgehalten wurden. Sie weist darauf hin, dass es auch in muslimischen Ländern eine alle betreffende Ausgangssperre gibt, obwohl Ramadan ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz präzisiert, dass nicht grundsätzlich Treffen zur Religionsausübung ausgenommen worden sind, sondern dass alle Maßnahmen zur Religionsausübung zu beantragen und zu genehmigen sind. Die Überzahl der muslimischen Gemeinden hat schon angekündigt, auf Gebetszusammenkünfte zu verzichten. Die Allgemeinverfügung führt nicht aus, dass Gebetszusammenkünfte im Ramadan erlaubt sind.
Herr Eiche ergänzt, dass die Bußgeldempfänger die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bescheid haben.
Er ist der Meinung, dass die Ausnahme zur Religionsausübung insbesondere den muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schadet. Er merkt an, dass in Hagen aufgrund der Ausnahmetatbestände in der Allgemeinverfügung eine Neiddebatte geführt werden würde. Daher empfinde er diese Ausnahme als nicht richtig.
Herr Gronwald erklärt, dass die Hausärzte die Anweisung haben, in gleichen Mengen die Impfstoffe von Pfizer und AstraZeneca zu bestellen und zu verimpfen, da sie ansonsten gar nicht mit Impfstoffen beliefert werden. Er fragt, ob die Stadt Hagen hier Einfluss nehmen kann, um die Impfgeschwindigkeit nicht zu verlangsamen.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass ihm diese Information nicht bekannt ist, diese aber an den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz weitergibt. Er merkt an, dass die Impfdosenbeschaffung für die niedergelassenen Ärzte nicht über das örtliche Impfzentrum erfolgt, sondern direkt über den Bund und damit im Zuständigkeitsbereich des KVWL liege.
Herr Rudel möchte wissen, welche Teststrategie die Stadt Hagen als Arbeitsgeber für ihre Mitarbeiter verfolgt und bittet darum, dies auch für die städtischen Beteiligungen einmal darzustellen.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Teststrategie der Stadtverwaltung in der Niederschrift dargestellt wird. Sein Eindruck ist es, dass es in den städtischen Beteiligungen durchweg Teststrategien gibt und sagt zu, diese abzufragen.
[Anmerkung der Schriftführung:
1. Im Nachgang zur Sitzung teilte der Fachbereich Personal und Organisation folgendes mit:
„Die Stadt Hagen bietet ihren Beschäftigten seit Mitte März 2021 die Möglichkeit an, einmal wöchentlich an einer Beschäftigtentestung (Schnelltest) nach § 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung, zusätzlich zur Bürgertestung, teilzunehmen.
Aufgrund des organisatorischen und logistischen Aufwandes, wurde nach geeigneten Testzentren gesucht. Letztendlich wurden drei geeignete Testzentren gefunden und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Die Beschäftigten wurden per Mail entsprechend informiert.
Jedes Testzentrum stellt eine Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus aus. Bei einem positiven Befund wird umgehend das Gesundheitsamt informiert, welches weitere Maßnahmen veranlasst.
Diese Maßnahme soll ein zusätzlicher Baustein zu den bisherigen AHA+L+C Regeln sein und zum Schutz der bisher ungeimpften Beschäftigten und Bürgern dienen. Darüber hinaus soll dadurch die Aufgabenwahrnehmung der Stadtverwaltung weitestgehend gewährleistet werden.“
2. Die Übersicht über die Teststrategien der städtischen Beteiligungen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.]
Frau Cramer erklärt, dass in der Sitzung des Integrationsrates am 14.04.2021 die Situation rund um Ramadan besprochen wurde. Dort herrschte überwiegend die Meinung, dass die Ausnahmegenehmigungen zur Religionsausübung selbstverständlich erteilt werden würden. Sie habe sich in der Sitzung vehement dagegen ausgesprochen, da von den hohen Inzidenzwerten eine große Gefahr ausgeht.
Herr Thieser möchte wissen, ob in der Allgemeinverfügung alle Religionsgemeinschaften der Stadt Hagen gleich behandelt werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz bestätigt dies. In den nächsten Tagen wird sich der Krisenstab und die Verwaltung abermals mit der Operationalisierung der Ausnahmetatbestände auseinandersetzen. Ziel aller Beteiligten ist es, dass gänzlich auf Zusammenkünfte verzichtet wird.
Herr Dahme erklärt, dass die muslimischen Religionsgemeinschaften nicht durch die Allgemeinverfügung bevorzugt wurden oder werden. Auch den katholischen und evangelischen Gemeinden war es in der ganzen Zeit erlaubt, nach Vorlegen eines Schutzkonzeptes und Einholung einer Genehmigung, religiöse Veranstaltungen und Gottesdienste abzuhalten. Insbesondere in der Weihnachtszeit haben die katholischen Gemeinden davon Gebrauch gemacht, wohingegen die evangelischen Gemeinden darauf verzichtet haben.
Herr Oral erklärt, dass weniger als fünf Moscheen und weniger als 25 Personen von dieser Ausnahmeregelung profitieren. Ebenso dauert das Fastenbrechen höchsten 15 bis 25 Minuten. Er bedankt sich, dass den muslimischen Gemeinden durch die Stadt Hagen diese Möglichkeit gegeben wird.
Frau Buczek kritisiert, dass ihre Frage nicht beantwortet wurde, weshalb das Thema überhaupt auf der Ausnahmeliste zu finden sei. Ihrer Meinung nach stehe die Religion damit über der Gesundheit.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass eine Ausnahme nicht bedeute, dass Treffen zur Religionsausübung stattfinden können, sondern dass diese beantragt und genehmigt werden müssen. Die Religionsausübung ist durch das Grundsetz der Bundesrepublik Deutschland gesichert. Des Weiteren wurde von der überwiegenden Zahl der Religionsgemeinschaften der Verzicht darauf mitgeteilt.
Herr Wisotzki merkt an, dass das Coronavirus konfessionsneutral ist und daher keine Abwehrmechanismen nach der Religionszugehörigkeit getroffen werden sollten.
Mitteilung zur Bewilligung der Städtebauförderung 2021
Herr Keune teilt zur Städtebauförderung 2021 mit, dass das Land in dieser Woche mitgeteilt habe, welche Maßnahmen in 2021 gefördert werden. Die Stadt Hagen hatte drei Anträge auf Förderung gestellt. Bewilligt wurde die Maßnahme „Tunnelerweiterung Augustastraße“ aus dem Projekt „Soziale Stadt Wehringhausen“ in Höhe von 927.000 Euro. Diese Maßnahme soll zeitnah umgesetzt werden.
Die Maßnahme „Neuaufnahme des Programmgebiets INSEK Hohenlimburg“ in die Programmlinie „Lebendige Zentren“ wurde hingegen abgelehnt. Es sei aber nicht unüblich, dass die Zuschusserteilung bei einem Erstantrag eines Projekts nicht erfolgt. Dieser Antrag soll im kommenden Jahr erneut gestellt werden.
Der Förderantrag zum Ersatzneubau der Umkleide am Höing wurde ebenfalls abgelehnt. Gründe, die über eine Ablehnung aufgrund eines Nachfrageüberhangs hinausgehen, wurden hierfür nicht mitgeteilt. Für 2022 wird es einen weiteren Förderaufruf geben, für den dieser Antrag jetzt schon vorgemerkt wurde.
Anlagen
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