25.02.2021 - 3.1 Einschätzung des Fachbereichs Rechnungsprüfung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz führt in den Tagesordnungspunkt ein. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, „eine summarische Darstellung der wesentlichen Abläufe in der Planungs- und Bauphase zu erstellen und hierzu eine Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes einzuholen“. Des Weiteren sollte ein Sanierungs- und Kostenplan erarbeitet und anschließend dem Rat der Stadt Hagen ein Finanzierungsplan nebst Fördermöglichkeiten vorgelegt werden. Das Ergebnis des ersten Beschlusspunktes soll heute dem Rat vorgestellt werden.
Frau Corell erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 1) die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes zu den wesentlichen Abläufen in der Planungs- und Bauphase des Emil-Schumacher-Museums.
Herr Walter nimmt Bezug auf die Aussage, dass sich der Rat der Stadt Hagen seinerzeit bewusst für eine sehr innovative Bautechnik für das Emil-Schumacher-Museum entschieden habe. Die Folien haben gezeigt, dass diese Entscheidung ein Grund für die heutigen Probleme ist. Er erklärt, dass sich die Stadt Hagen für eine innovative Technik und Architektur entschieden hat, da das nach seiner Erinnerung die Vorgaben des Landes NRW als Fördergeber waren. Man habe sich damals also bewusst für einen Baukörper entschieden, der innovativ ist aber auch realistisch für eine Umsetzung schien. Andere Entwürfe wurden bewusst verworfen. Daher erkennt Herr Walter auch kein Fehlverhalten des Rates oder der Stadtspitze. Seiner Meinung nach sind die Kernprobleme einerseits die Versäumnisse des Architektenbüros und andererseits die Tatsache, dass ein innovativer Bau vom Fördergeber gefordert wurde.
Herr Schmidt bedankt sich bei Frau Corell für den ausführlichen Bericht. Er fragt nach, ob Erkenntnisse vorliegen, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen werden sollen. Im Jahr 2012 hat diese in der Westfalenpost geäußert, dass es weitere Ermittlungen geben wird, sobald das Beweisverfahren bei der Stadt Hagen abgeschlossen sei.
Herr König möchte wissen, welche Auswirkungen die gewonnenen Erkenntnisse auf die weitere Sanierung des Emil-Schumacher-Museums haben. Er fragt weiter, ob es eine sinnvolle Entscheidung gewesen sei, die Projektgruppe direkt dem Oberbürgermeister zu unterstellen und ob es nicht ratsam gewesen wäre, wenn der Projektgruppe ein sachkundiger externer Berater zur Seite gestellt worden wäre.
Herr König schließt sich dem Dank von Herrn Schmidt an.
Frau Corell antwortet auf die Fragen von Herrn Walter, dass dem Rechnungsprüfungsamt keine Hinweise vorliegen, dass eine Förderung von einer bestimmten Art der Gebäudekonzipierung abhängig gewesen wäre. Sie räumt aber ein, dass der Prüfungsschwerpunkt nicht auf den Förderbedingungen lag.
Weiter antwortet sie auf die Frage von Herrn König, dass die Projektgruppe aus der gleichen Personengruppe bestand, die seinerzeit beim Hochbauamt mit dem Projekt betraut waren. Die Projektgruppe ist damals nicht mit in die neu gegründete GWH übergegangen, sondern innerhalb der Kernverwaltung verblieben.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, den Stand zu den staatsanwaltlichen Entwicklungen im Nachgang der Sitzung zu beantworten.
[Anmerkung der Schriftführung: Der Verwaltung liegen keine Informationen zu dem von Herrn Schmidt angesprochenen Ermittlungsverfahren vor.]
Herr Hentschel erklärt, dass in den Verträgen mit der Emil-Schumacher-Stiftung niedergeschrieben wurde, dass diese sich an den Baukosten beteiligt. Er möchte wissen, ob die Sanierungskosten mit zu den Baukosten gezählt werden. Seiner Meinung nach sollte dies der Fall sein.
Er merkt weiter an, dass es zu den Grundverträgen mit der Emil-Schumacher-Stiftung Folgeverträge gibt. Hierzu möchte er wissen, ob in diesen Verträgen Inhalte herausgenommen wurden und aus welchem Grunde es überhaupt Folgeverträge geben musste.
Herr Hentschel zeigt sich verwundert darüber, dass die einzelnen Aufträge Volumina im sechs- oder siebenstelligen Bereich hatten, die Haftpflichtversicherungen der ausführenden Firmen aber lediglich Schäden im fünfstelligen Bereich abgedeckt haben. Er möchte wissen, ob bei zukünftigen Vergaben von den Anbietern Haftpflichtversicherungen gefordert werden, die den gesamten Auftragswert abdecken und weshalb dies bisher nicht geschehen ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, die Regelungen für Haftpflichtversicherungen bei Vergaben prüfen zu lassen.
Herr Gerbersmann erläutert, dass die Emil-Schumacher-Stiftung 2016 einen Nachweis über die Höhe der gesamten Baukosten eingefordert habe. Es sollte überprüft werden, ob der in den Verträgen zwischen der Stadt Hagen und der Emil-Schumacher-Stiftung festgesetzte Beitrag zu den Baukosten vollumfänglich zu zahlen sei. In diesen Verträgen wurde sich darauf verständigt, dass zu den Baukosten ebenfalls die zukünftigen Sanierungskosten zu rechnen sind. Die Emil-Schumacher-Stiftungen habe dies auch anerkannt. Darüber wurde der Rat in Kenntnis gesetzt. In den Verträgen wurde ein Höchstbetrag festgeschrieben und diesen hat die Emil-Schumacher-Stiftung vollumfänglich gezahlt.
Herr Adam dankt der Verwaltung für die ausführliche Darstellung der Historie. Er möchte wissen, ob sich die angekündigten Sanierungs-, Kosten- und Finanzierungspläne bereits in der Erstellung befinden und bis wann diese fertiggestellt sein werden.
Herr Keune erklärt, dass hierzu im Haupt- und Finanzausschuss am 04.02.2021 berichtet wurde. Die Sanierung wird in einzelnen Gewerken erfolgen. Der Hauptteil der Sanierungskosten wird sich im Bereich von 8 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro bewegen. Diese Beträge schließen die Planungskosten mit ein. Im aktuellen Haushalt sind diese Kosten nicht eingeplant. Dies erfolgt erst in den kommenden Haushalten.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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