25.02.2021 - 3.2 Bericht zur Fortsetzung des Teilflächennutzungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keune erläutert die Hintergründe der Berichtsvorlage und führt deren Inhalt aus. Es liegen mittlerweile Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass sich das in der Erstellung befindliche Gesetz zur Aufstellung des Flächennutzungsplans noch ändern wird. Darüber hinaus wird es zu dem Gesetz Ausführungsbestimmungen und Planungshinweise des Landes geben. Auf diese ist die Verwaltung bei der Erstellung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie angewiesen.

 

Herr Schmidt möchte wissen, ob für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie auch das Verfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland relevant ist. In diesem geht es im Kern um den Vorwurf, dass sich die Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend um Naturschutzbelange kümmere.

 

Herr Keune sieht hierbei keinen Zusammenhang. Für das Flächennutzungsplanverfahren ist aktuelles deutsches Recht anzuwenden und keine weitergehenden Regelungen der EU. Sollte dieses Verfahren ein Ergebnis bringen, müsste dieses in deutsches Recht übertragen werden, so dass eine Rechtssicherheit fortlaufend gegeben ist.

 

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen