25.02.2021 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt zum barrierefreien Umbau des Bahnhofs Hohenlimburg mit, dass es zwischenzeitlich einen Termin zwischen Vertretern der Stadt Hagen und der Deutschen Bahn AG gab. In diesem hat die Deutsche Bahn AG mitgeteilt, dass sie beabsichtige, bis 2024 den notwendigen Umbau des Bahnhofs Hohenlimburg vorzunehmen. Da die Installation eines Aufzugs technisch nicht möglich sei, soll eine Personenüberführung errichtet werden. Hierzu ist jedoch der Erwerb eines anliegenden Grundstücks notwendig. Eine Vorstellung der Pläne erfolgt im Vorfeld in der Bezirksvertretung Hohenlimburg.
Weiter berichtet Herr Oberbürgermeister Schulz zur aktuellen Lage der Coronapandemie mit den folgenden Schwerpunkten:
Impfzentrum
Mit Blick auf die Gesamtimpfungen befindet sich das Impfzentrum Hagen laut der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) weiterhin auf dem Spitzenplatz im Bereich Westfalen-Lippe. Bei der Terminvergabe durch die KVWL gab es jedoch bereits zweimal Probleme durch Mehrfachvergaben von Terminen. So hätten in der Spitze 40 Impflinge im Alter von über 80 Jahren ohne Impfung nach Hause geschickt werden müssen. Durch das engagierte Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort konnten aber kurzfristig weitere Impfdosen beschafft werden, so dass alle Personen ihre Impfung erhalten haben.
Die Verimpfung der Dosen von AstraZeneca verläuft in Hagen problemlos. In den Impfgruppen unter 80 Jahren vergibt Hagen die Impftermine dafür in eigener Verantwortung. Bisher wurden in diesem Bereich so gut wie keine Impftermine abgesagt.
Ab Montag den 01.03.2021 verdoppelt das Impfzentrum seine Kapazitäten und impft dann sieben Tage die Woche durchgehend von morgens bis abends. Dies erfolgt zunächst weiterhin auf zwei Impfstraßen
Bis zum Abend des 25.02.2021 werden im Impfzentrum rund 4.300 Impfungen durchgeführt worden sein. Hinzu kommen mehr als 3.600 Erstimpfungen und rund 2.900 Zweitimpfungen durch mobile Teams in Pflegeheimen.
„Test-Gipfel“
Auch wenn es entgegen der Ankündigung von Gesundheitsminister Spahn ab 01.03.2021 zunächst keine flächendeckende, kostenlose Testung für alle geben wird, soll dieses Angebot mit einem zeitlichen Verzug kommen. Am 23.02.2021 wurde in einer Telefonkonferenz mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Laumann vereinbart, hierfür regional entsprechende Strukturen zu schaffen. Dazu soll am 26.02.2021 ein digitaler „Test-Gipfel“ mit vielen Hagener Beteiligten, wie beispielsweise Apotheken, dem Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, verschiedenen Ärzten und Testzentren, stattfinden, um sich entsprechend vorzubereiten, tatsächliche Bedarfe zu ergründen und die Zusammenarbeit festzulegen.
Aktuelle Entwicklung
Stand heute sind in Hagen 243 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Seit Ende Januar wurden nachweislich 244 Personen mit der britischen Variante B.1.1.7 sowie zwei Personen mit der südafrikanischen Variante B.1.351 identifiziert.
In Hagen sind insgesamt 217 Personen mit dem Coronavirus seit Beginn der Pandemie verstorben. Davon verstarben 78 nicht ursächlich an dem Virus.
Zurzeit befinden sich knapp 400 Personen in Quarantäne und über 600 Testergebnisse stehen noch aus.
Die Inzidenzzahl liegt heute bei 91,2.
Insgesamt gibt es ein eher unspezifisches Infektionsgeschehen. Die Ansteckungen erfolgen insbesondere im familiären Umfeld und bei der Arbeit.
Aktuelle Maßnahmen
Die aktuelle Allgemeinverfügung gilt noch bis zum 07.03.2021 und umfasst insgesamt neun Maßnahmen:
1. Eine FFP-2-Maskenpflicht gilt für Erwachsene innerhalb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, im Umgang mit zu betreuenden Kindern.
2. Die Anzahl der an einer Bestattung oder einem Totengebet unter freiem Himmel teilnehmenden Personen darf 30 nicht überschreiten, wovon Kinder unter 14 ausgeschlossen sind.
3. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske für Bedienstete im Einzelhandel gilt unabhängig von Mindestabstand oder Abtrennung durch Glas oder Plexiglas.
4. Es gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske für Berufskraftfahrer im Personennahverkehr.
5. Eine FFP-2-Maskenpflicht gilt für alle Beschäftigten der Voll- und Teilzeitpflege, für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten sowie von Beschäftigten in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe beim Betreten von Räumen, die dem Aufenthalt von Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern dienen.
6. Es wurde eine 7-Tage-Isolation bei der Aufnahme in Pflegeheime, auch asymptomatischen Bewohnerinnen und Bewohner, angeordnet.
7. Es gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in einem Umkreis von 50 Metern rund um alle Schulen, (heilpädagogischen) Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen.
8. Es gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske am Hagener Hauptbahnhof und in der Hagener Innenstadt im Bereich der Ringe von jeweils 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie in den Stadtteilzentren Haspe, Boele, Hohenlimburg und der Möllerstraße in Elsey von jeweils 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
9. Bei der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden die bisherigen Regelungen des eingeschränkten Pandemiebetriebs fortgesetzt und die Eltern werden weiterhin gebeten, ihre Kinder, wenn eben möglich, zu Hause zu betreuen.
Ausnahmslos alle Maßnahmen der Allgemeinverfügung werden seitens des Landes Nordrhein-Westfalen vollumfänglich mitgetragen. Für eine Ausgangssperre sieht das Land Nordrhein-Westfalen angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens in Hagen allerdings keine Grundlage. Um die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen besser zu überwachen, wird der Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen seine Kontrollen ab sofort, insbesondere durch Zivilkräfte, deutlich erhöhen. Dazu werden neben den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch wieder Kräfte eines Sicherheitsdienstes eingesetzt.
Fragen der SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion hat sich am 19.02.2021 mit einem Schreiben mit zwei Fragen an die Verwaltung gewandt.
Sie möchte zum einen wissen, wie überschüssige Impfdosen verbraucht werden und welche Regeln dabei angewendet und wie überwacht werden.
Die Impfreihenfolge ergibt sich aus der Bundesimpfverordnung, in der die Personengruppen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität definiert werden. Dazu gibt es einen regelmäßig an die Entwicklung angepassten Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). Im Impfzentrum Hagen wird zunächst sichergestellt, dass immer nur so viele Vials mit Impfstoff angebrochen werden, wie auch auf jeden Fall am selben Tag verimpft werden können. Sollte trotz aller Vorsicht am Ende eines Impftages ein angebrochenes Vial übrigbleiben, werden Menschen aus derselben Impfkategorie, also mit dem gleichen Impfanspruch, aktiviert, damit alle Impfdosen aufgebraucht werden. Dies sind derzeit insbesondere die zur aktuellen Impfkategorie 2 gehörenden Polizei- und Ordnungsdienstkräfte. Die letztendliche Entscheidung trifft die ärztliche Leitung der KVWL in Abstimmung mit weiteren Entscheidungsträgern, so dass immer mehrere verantwortliche Personen involviert sind. Durch diese Vorgehensweise soll ausgeschlossen werden, dass unberechtigte Personen zu einer Impfung vorgezogen werden. Gleichzeitig wird so sichergestellt, dass keine Impfdosen ungenutzt verfallen.
Zum anderen fragte die SPD-Fraktion mit Blick auf die sich immer mehr ausbreitenden Virusmutationen, welche weitere Maßnahmen und Einschränkungen für die Hagener Bürgerinnen und Bürger geplant werden.
Aufgrund des vermehrten Auftauchens der britischen Mutation, die eine erhöhte Infektiosität aufweist, hat der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz das Verfahren im Hinblick auf die Kontaktpersonennachverfolgung geändert. In Hagen wird derzeit grundsätzlich für alle Kontaktpersonen der Kategorie I eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Die Möglichkeit der freiwilligen Freitestung nach 10 Tagen, wie es in der Quarantäneverordnung NRW vorgesehen ist, wird nicht zugelassen. Diese Möglichkeit wird durch die Quarantäneverordnung selbst gegeben und die Bezirksregierung Arnsberg hat dieser Vorgehensweise zugestimmt.
Aufgrund der Infektiosität der britischen Mutation erfolgt eine deutlich differenziertere Einstufung der Kontaktpersonen in die Kategorien I und II. In Zweifelsfällen erfolgt zur Sicherheit die Einstufung in die Kategorie I.
Bevor positiv getestete Personen aus der Quarantäne entlassen werden, erfolgt in jedem Fall eine Entlasstestung. Dies ist bisher nur bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit und Rückkehr in besonders sensible Bereiche erfolgt, beispielsweise bei beruflicher Tätigkeit in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in Schulen oder in Kindertageseinrichtungen.
Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung werden regelmäßig im Krisenstab der Stadt Hagen beraten und beschlossen und es erfolgt eine stetige Rückkopplung mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem MAGS.
Herr Rudel fragt nach, welche speziellen Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Quarantäneanordnungen vom Krisenstab getroffen wurden. Weiter bittet er um Mitteilung zu der in einem Pressebericht getroffenen Aussage, dass die hohen Fallzahlen in Hagen auf vermehrte Testung zurückzuführen sind. Abschließend möchte er wissen, ob im Bezug zu den Schulöffnungen seitens der Verwaltung erneut das Thema Belüftung, über eine reine Belüftung durch das Öffnen der Fenster hinaus, geprüft worden ist. Die letzte Antwort lautete, dass das Öffnen der Fenster ausreiche. Andere Kommunen stellen sich in diesem Zusammenhang aber mittlerweile anders auf.
[Anmerkung der Schriftführung: Die Maßnahmen zur Überwachung von getroffenen Quarantäneanordnungen werden im laufenden Betrieb, stets nach kurzer Absprache zwischen den Fachbereichen Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen, durchgeführt. In den meisten Fällen liegen konkrete Hinweise auf eine Nichteinhaltung der Quarantäneanordnung vor. Nach der Mitteilung durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz suchen die Kollegen des städtischen Ordnungsdienstes zeitnah die Wohnanschrift auf, um die Einhaltung der Quarantäneanordnung zu überprüfen.]
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt zu der erhöhten Zahl der positiven Testungen, dass von den 53 Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen lediglich zwölf die Haushaltsangehörigen von infizierten Personen grundsätzlich mittesten. Die anderen Städte und Kreise sprechen dagegen zumeist für alle Haushaltsangehörigen lediglich eine sofortige Quarantäne aus. Daraus folgt eine deutlich höhere Inzidenz. Des Weiteren gibt es auch bei der Umsetzung der Test- und Quarantäneregelungen für Infizierte der britischen Variante deutliche Unterschiede. Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, eine kurze Übersicht dessen zu Protokoll zu geben.
Die übrigen Fragen sollen schriftlich oder ebenfalls als Eingabe zu Protokoll beantwortet werden.
Herr König merkt an, dass die Testung von Haushaltsangehörigen auch in anderen Gemeinden stattgefunden hat.
Herr König greift die Aussage von Herrn Oberbürgermeister Schulz bezüglich der Absprache zwischen Verwaltung und Land zu den im Krisenstab getroffenen Regelungen auf und berichtet, dass am vergangenen Wochenende in der „Aktuellen Stunde“ Familienminister Stamm ausdrücklich das Vorgehen der Städte Wuppertal und Hagen, nur einen eingeschränkten Kindergartenbetrieb zuzulassen, kritisiert habe. Seiner Meinung nach könne man hierzu geeignetere Maßnahmen treffen. Sollte die Aussage von Herrn Oberbürgermeister Schulz korrekt sein, wäre es ungehörig, wenn der Familienminister solche Aussagen öffentlich trifft.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Abstimmung der Maßnahme und das Herstellen des Einvernehmens erst im Nachhinein stattgefunden habe. Nach Beschluss des Krisenstabs wurden die Maßnahmen am 19.02.2021 an das Land NRW übermittelt. Im Vorfeld gab es aber eine fachliche Abstimmung der Maßnahme, die vom Land nachvollzogen werden konnte. Herr Oberbürgermeister Schulz kann die Ansicht vom Familienminister nachvollziehen und sah in den Aussagen keine direkte Kritik an Hagen.
Herr Thielmann möchte wissen, ob die Kontaktnachverfolgung durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz mittlerweile durch Einsatz von Software unterstützt wird.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass dies von Anfang an softwareunterstützt verlaufen sei, es aber zwischenzeitlich zu datenschutzrechtlichen Problemen bei der Datenübermittlung kam. Zeitnah soll auch das Verfahren „SORMAS“ in Hagen eingeführt werden.
Frau Kaufmann teilt zum Thema Schulverpflegung mit, dass mit der Firma Hummer Catering GmbH aus Hagen ein neuer Vertragspartner für die drei städtischen Gesamt- und die beiden Sekundarschulen gefunden wurde und dieser nach den Osterferien mit der Belieferung starten wird. Auf Wunsch der Schulen kann auch schon vor den Ferien, nach Durchführung einer zusätzlichen Freihändigen Vergabe, mit einer Belieferung gestartet werden. Mit der neuen Ausschreibung wurde auch die Abrechnung der Mahlzeiten an den Anbieter übertragen.
