08.12.2020 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) 2. Fassung Feuerwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schmidt führt aus, er habe sich bereits zur letzten Sitzung einen Verwaltungsvortrag zu dieser Vorlage gewünscht. Er möchte wissen, welche Veränderungen dazu führten, den Bebauungsplan nun rechtssicher darzustellen und ob es allein an der Errichtung einer Lärmschutzwand gelegen habe.

 

Herr Dr. Diepes erläutert, dass es eine hundertprozentige Rechtssicherheit in keinem Bauleitverfahren geben könne, da es jederzeit zu einer gerichtlichen Kontrolle kommen könne.

Die in dem vorherigen Bebauungsplan gerichtlich angemahnten Fehler habe man in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt und externen Gutachtern und Juristen heilen können. Wesentlicher Bestandteil war der Lärmschutz zu Nachtruhezeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Hierzu zählt Herr Dr. Diepes auf, dass es zu den Nachtruhezeiten im Jahr 2016 drei Fahrten, im Jahr 2017 keine Fahrten, im Jahr 2018 fünf Fahrten und im Jahr 2019 zwei Ausfahrten der Feuerwehren Fley, Halden und Herbeck zusammen gegeben habe.

Im Rahmen eines in Auftrag gegebenen Lärmgutachtens sei die Errichtung einer begrünten Lärmschutzwand sowie die Einhaltung der Baulinie des Feuerwehrgebäudes mit Minimal- und Maximalhöhe zur optimalen Lärmabsorbierung vorgesehen.

Bedingung sei, dass das Feuerwehrgerätehaus erst nach Installation der Lärmschutzwand genutzt werden könne.

 

Frau Nigbur-Martini möchte von Herrn Dr. Diepes wissen, ob nach dem Gerichtsurteil nochmals Kontakt mit den klagenden Anwohnern aufgenommen worden sei und wie die Anwohner zu den veränderten Maßnahmen stehen.

 

Herr Dr. Diepes trägt vor, dass die zuständige Richterin bei der Gerichtsverhandlung lediglich kleine formale Fehler bemängelt habe und den Bau des Feuerwehrgerätehauses als unumgänglich angesehen habe. Ein angebotener Vergleich vor der Verkündung des Gerichtsurteiles sei klar abgelehnt worden,  seitdem habe es mit den klagenden Anwohnern keine weitere Kommunikation gegeben.

 

Herr Reinke ergänzt, dass die zuständige Richterin den Standort des Feuerwehrgerätehauses als ordentlich ausgewählt und richtig angesehen habe und die Anwohner mit der Errichtung der Lärmschutzwand zufrieden sein können.

 

Herr Dr. Diepes fügt noch hinzu,  dass es sich bei der Installation der Lärmschutzwand tatsächlich um ein Entgegenkommen seitens der Stadt Hagen handele.

 

Frau Nigbur-Martini sagt, der Vortrag der Verwaltung habe sie nicht überzeugt und deshalb werde sie gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

a)     Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der anliegenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 4/15 (667)
2. Fassung Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 08.06.2020 wird dem Bebauungsplan beigefügt.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung der Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der hier beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1: 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

1

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3544&TOLFDNR=304781&selfaction=print