04.12.2020 - 11.1 Drucksachennummer 0506/2020: Klima- und Umwelts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Aus Sicht von Frau Selter betreffe gem. § 31 (4) Satz 5 und § 75 (1) Satz 2 LNatSchG diese Vorlage auch den Naturschutzbeirat, insbesondere beim Kapitel III. Durchgrünung / Natur und Landschaft.

 

Herr Bögemann spricht sich für diese Vorlage aus und ermuntert die Mitglieder, ein waches Auge auf die Umsetzung zu behalten. Bzgl. der Baumpflanzungen sei auf eine Klimaresilienz zu achten. Er begrüßt das Verbot der Baumfällung vor Solaranlagen. Bei den Gewässern sei auch auf eine Bepflanzung des Gewässerrandstreifens zu achten.

 

Herr Bühren spricht sich für ein Umdenken im Rahmen der Kompensation aus, um weitere landwirtschaftliche Flächen zu sparen.       

 

Herr Dr. Diepes erläutert, es handle sich bei der Vorlage um einen abschließenden Festsetzungskatalog für die verbindliche Bauleitplanung. Es kann aber nicht alles im Bebauungsplan festsetzt werden, daher seien zusätzlich städtebauliche Verträge und Kaufverträge aufgenommen. Diese Vorlage sei als Grundlage zu beachten und die Umsetzung der Maßnahmen in einem Gestaltungskorridor anzustreben. Es können nicht überall alle aufgeführten Maßnahmen vollzogen werden, daher Gestaltungskorridor. Es soll eine Abwägungsdirektive erwirkt werden mit der erforderlichen Begründung, warum manche Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.

 

Auf Anfrage von Frau Tommack antwortet Herr Dr. Diepes, dass sich die Festsetzung zur Anpflanzung eines Laubbaumes auf alle Bauvorhaben und die Festsetzung 30 m² pro WE auf Wohngebiete beziehe.

 

Frau Raschke verweist auf den neuen Entwurf des LWG NRW, der den Wegfall des Gewässerrandstreifens vorsieht und schlägt eine textliche Anpassung vor.

Im Kapitel Gewässer auf Seite 9 solle der letzte Satz heißen: „…an ggf. weitergehende Bestimmungen des LWG NRW anzupassen“ und auf Seite 15 „Weitergehende Bestimmungen des LWG NRW sind zu beachten“.

 

Unter Wortbeiträgen von Herrn Dr. Rosenbaum-Mertens, Herrn Dr. Diepes und Frau Buchholz kann geklärt werden, dass sich die Vorlage auch auf die städtischen Tochtergesellschaften bezieht.

 

Die Vorlage wird mit der Ergänzung von Frau Raschke beschlossen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die in der Vorlage festgeschrieben Standards zu Klima- und Umweltbelangen für die verbindliche Bauleitplanung zu beschließen. Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses gelten die  Klima- und Umweltstandards grundsätzlich für sämtliche Bebauungspläne, die neu aufgestellt werden sowie für laufende Verfahren, die sich noch nicht in der Offenlage befinden. Darüber hinaus werden die Klima- und Umweltstandards bei zukünftigen Verkäufen stadteigener Immobilien zur Anwendung gebracht.

 

 

Ergänzung des Naturschutzbeirats:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgende Ergänzungen:

Auf Seite 9, am Ende des 3. Absatzes "Gewässer", ist der letzte Satz wie folgt zu ändern ...ist die Breite der Gewässerrandstreifen an ggf. weitergehende Bestimmungen des LWG NRW anzupassen. Auf Seite 15 im Kasten „Gewässer“ ist das Wort „weitergehende“ einzufügen. Der Satz lautet dann: Weitergehende Bestimmungen des LWG NRW sind zu beachten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen