18.10.2005 - 3 Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 10 Abs.1 der G...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Einleitend weist Frau Herms darauf hin, dass die schriftliche Beantwortung seitens der Verwaltung bereits erfolgt ist und mit den Sitzungsunterlagen versandt wurde.

 

Herr Breddermann hat 2 Zusatzfragen:

 

1.      Nach welchen Kriterien werden die Schulen ausgewählt, an denen gemeinsamer Unterricht stattfindet? Wann erfolgte die Zustimmung des Schulausschusses zur Auswahl der Schulen, an denen gemeinsamer Unterricht stattfindet?

 

2.      Sind die Förderschwerpunkte an den einzelnen Schulen unterschiedlich? In welcher Form werden die Wünsche der Eltern bei der Auswahl der Schule berücksichtigt?

 

 

Frau Opitz-Hildebrand macht dazu folgende Ausführungen:

Prinzipiell ist jede Grundschule für den gemeinsamen Unterricht vorgesehen. Damit wird das Ziel einer wohnortnahen Beschulung des Kindes im Schulbezirk verfolgt.

Der Schulträger ist nur dann betroffen, wenn durch die Erteilung des gemeinsamen Unterrichts an einer Schule zusätzliche Kosten entstehen.

Grundsätzlich sind die beiden Aspekte der sächlichen und personellen Ausstattung zu berücksichtigen.

Im Hinblick auf die Sachausstattung kommt es i.d.R. zu keinen Zusatzkosten.

Bei der personellen Ausstattung ist zunächst zu bedenken, dass es insgesamt 9 Fachrichtungen im Bereich der Sonderpädagogik gibt.

In den Grundschulen sind 3 Sonderpädagogen eingesetzt. Darüber hinaus werden Kollegen von Förderschulen mit Stundenanteilen an Grundschulen abgeordnet. Sofern das dafür vorgesehene Stundenkontingent ausgeschöpft ist, kann es auch passieren, dass Anträge abgelehnt werden.

Es wird immer versucht, den Wünschen der Eltern zu entsprechen. In der Regel kann auch das Einvernehmen mit den Eltern hergestellt werden. In den letzten 5 Jahren gab es lediglich 2 Klageverfahren in diesem Bereich.

 

Herr Speil erläutert dazu ergänzend, dass eine Beteiligung des Schulausschusses i.d.R bei laufenden Einzelverfahren nicht vorgesehen ist. Anders wäre es, wenn beispielsweise eine Schwerpunktschule bestimmt werden sollte, und für den Ausbau und die Einrichtung Haushaltsmittel benötigt würden.

 

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