18.10.2005 - 3 Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 10 Abs.1 der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 18.10.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Einleitend weist Frau Herms
darauf hin, dass die schriftliche Beantwortung seitens der Verwaltung bereits
erfolgt ist und mit den Sitzungsunterlagen versandt wurde.
Herr Breddermann hat 2
Zusatzfragen:
1. Nach welchen Kriterien werden die
Schulen ausgewählt, an denen gemeinsamer Unterricht stattfindet? Wann erfolgte
die Zustimmung des Schulausschusses zur Auswahl der Schulen, an denen
gemeinsamer Unterricht stattfindet?
2. Sind die Förderschwerpunkte an den
einzelnen Schulen unterschiedlich? In welcher Form werden die Wünsche der
Eltern bei der Auswahl der Schule berücksichtigt?
Frau Opitz-Hildebrand macht dazu
folgende Ausführungen:
Prinzipiell ist jede Grundschule für den gemeinsamen Unterricht
vorgesehen. Damit wird das Ziel einer wohnortnahen Beschulung des Kindes im
Schulbezirk verfolgt.
Der Schulträger ist nur dann
betroffen, wenn durch die Erteilung des gemeinsamen Unterrichts an einer Schule
zusätzliche Kosten entstehen.
Grundsätzlich sind die beiden Aspekte
der sächlichen und personellen Ausstattung zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Sachausstattung
kommt es i.d.R. zu keinen Zusatzkosten.
Bei der personellen Ausstattung ist
zunächst zu bedenken, dass es insgesamt 9 Fachrichtungen im Bereich der
Sonderpädagogik gibt.
In den Grundschulen sind 3
Sonderpädagogen eingesetzt. Darüber hinaus werden Kollegen von Förderschulen
mit Stundenanteilen an Grundschulen abgeordnet. Sofern das dafür vorgesehene
Stundenkontingent ausgeschöpft ist, kann es auch passieren, dass Anträge
abgelehnt werden.
Es wird immer versucht, den Wünschen
der Eltern zu entsprechen. In der Regel kann auch das Einvernehmen mit den
Eltern hergestellt werden. In den letzten 5 Jahren gab es lediglich 2
Klageverfahren in diesem Bereich.
Herr Speil erläutert
dazu ergänzend, dass eine Beteiligung des Schulausschusses i.d.R bei laufenden
Einzelverfahren nicht vorgesehen ist. Anders wäre es, wenn beispielsweise eine
Schwerpunktschule bestimmt werden sollte, und für den Ausbau und die Einrichtung
Haushaltsmittel benötigt würden.
