18.11.2020 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 7/20 (702) Wohnbebauung Busch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 18.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Alexandra Schweda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hennemann möchte folgenden Satz aus der Vorlage auf Seite 5 erläutert wissen: „ Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit der Ermittlung und Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen bzw. Kompensationsflächen ist nicht erforderlich (§13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB)“
Frau Roth entgegnet, dass der Gesetzgeber mit dem §13a des BauGB das Bauen erleichtern möchte und dementsprechend auf Auflagen und Vorschriften, die bei einem normalen Verfahren notwendig seien, verzichte. In diesem Fall handele es sich um eine Bebauung im Innenbereich, die erleichtert werden solle.
Zur besseren Verständlichkeit geht Herr Gerbersmann auf den Abs. 2 des §13 a BauGB ein und führt aus, dass gerade die von Herrn Hennmann gestellte Frage damit geregelt werde.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/20 (702) Wohnbebauung Buschstraße – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Nr. 7/20 (702) Wohnbebauung Buschstraße – Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele und umfasst in der Flur 11 die Flurstücke 666 (tlw.), 794 und 795 und einen Teil des Flurstücks 356 in der Flur 12.
Der Planbereich liegt östlich der Hagener Straße und grenzt im Norden an die Grundstücke der Wohnbebauung an der Pappelstraße und an die Pappelstraße selbst, im Osten an die Wohnbebauung im Bereich der Baurothstraße- und an die Grundstücke Buschstraße 15 – 17 (Stichstraße), im Süden an die Buschstraße und die Grundstücke der Wohnbebauung Buschstraße 9 – 11 und im Westen an die Bebauung an der Buschstraße 7b - 7e (Stichstraße).
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll voraussichtlich im zweiten
Quartal des Jahres 2021 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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