18.11.2020 - 9.5 Satzung über Festlegung des im Zusammenhang beb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Kohaupt zeigt sich irritiert darüber, dass man eine aus dem Jahre 1984 beschlossene Satzung einfach aufheben möchte. Er vertritt die Auffassung, dass davon alle nachfolgenden Satzungen, die irgendwann in der gleichen Art und Weise  beschlossen worden seien, folgen müssten. Wichtig sei es, zu wissen, welche  Auswirkungen das auf Bauverfahren und inwieweit das in die weitere Beratung einfließen würde. Herr Kohaupt merkt an, dass die Fachverwaltung von der rechtlichen Bewertung her etwas nachgebessert habe, dies  habe jedoch  nicht zur allgemeinen Verständlichkeit beigetragen.

 

Frau Roth  entgegnet, dass  in der Sitzung vor der Sommerpause die Vorlage schon in der BV-Nord zur Beratung vorgelegen und sie seinerzeit bereits darüber berichtet habe , dass es Gespräche zwischen der Stadt Hagen und der Bezirksregierung diesbezüglich gegeben habe. Die Bezirksregierung seinerzeit als Genehmigungsbehörde  mittgeilt, dass das diese Satzung rechtlich nicht standhält und hatte der Stadt Hagen die Aufhebung der Satzung empfohlen.

Dementsprechend sei die Verwaltung dieser Empfehlung gefolgt.

Daraus resultiere, dass in diesem Fall und für zukünftige Planungen diese nicht mehr auf Rechtsgrundlage dieser Satzung erfolgen könnten.

Das bedeute nicht, dass zukünftige Bauvorhaben ausgeschlossen seien, es müsse nur eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden, z.B. in Form eines allgemeinen  Bebauungsplanes oder eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Diese Satzung- und dazu diene dieses Aufhebungsverfahren- könne nicht mehr für zukünftige Bauverfahren als Rechtsgrundlage herangezogen werden.

 

Herr Kohaupt merkt an, dass nach Aussage von Frau Roth die entscheidenden

Gremien die vorhandene Satzung aufheben müssten.

 

Herr Hennemann  möchte wissen, ob er Frau Roth richtig verstanden habe.  Aus ihren Ausführungen würde sich ergeben, dass für die Investoren bezüglich zukünftiger Bauvorhaben eine hohe Unsicherheit entstehen würde. Das Problem sei, dass ein Investor auf eine Satzung, die aus den vorhergehenden  Jahren stamme, vertraue. Bei einer Rechtsprechung im Nachhinein, könnten plötzlich Bauvorhaben kippen.

 

Frau Roth geht auf die Bedenken von Herrn Hennemann ausführlich ein und teilt mit, dass sie die Rechtslage etwas anders sehe. Sie sehe  jetzt eine Rechtsungültigkeit und schwierige Lage des Bauvorhabens. Man befinde sich jetzt in einer unsicheren Situation. Dieses beibehalten zu wollen, wäre unklug. Um das Bauvorhaben voranzutreiben müsse dies gerichtlich geklärt werden. Bei einer  Klage oder eines Konfliktfalls zwischen dem Investor und den Bürgern  sei die Situation von der Rechtslage

unsicher.

Wenn die Satzung aufgehoben und neues Recht geschaffen würde, wäre es für die Investoren einfacher und sicherer ihre Bauvorhaben auf einer rechtsgültigen Satzung durchzuführen.

 

Frau Panzer möchte wissen, ob es in diesem Fall einen Interessenten gibt, der jetzt zeitnah dort bauen möchte. Sie äußert die Vermutung, dass durch eine Bauvoranfrage für dieses Projekt aufgefallen sei, dass die Satzung veraltet sei.  

 

 

 

Herr Kohaupt teilt mit, dass es einen Interessenten gibt. Dieser plane dort Einfamilienhäuser für Familien mit Kindern zu errichten. Aus seiner Sicht wäre das mit der nicht rechtskräftigen Satzung  wahrscheinlich gar nicht aufgefallen.  

 

Herr Rehbein vertritt die Auffassung, dass bei der Argumentationskette mit der rechtlichen Sicherheit, ein  Rechtsvakuum entstehen würde. Es wäre sinnvoller gleich eine vollständige Lösung zu präsentieren, damit sie umgesetzt werden könne.

 

Frau Roth räumt ein, dass diese Frage schwierig zu beantworten sei. Eine Lücke entstehe in dem Sinne nicht, da es einen Interessenten gebe. Die Frage sei, was in diesem Falle überwiege: Eine Angebotsplanung  in Form eines Bebauungsplanes der Aufstellung durch die Stadt zu schaffen. oder dem Investor zu überlassen, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten. Diese rechtliche  Möglichkeit sei ja vorhanden. Die Stadt würde jetzt im Zuge der Aufhebung der Satzung nicht zwingend eine Angebotsplanung  in Form eines Bebauungsplanes machen, da andere Vorhaben innerhalb des Stadtgebietes als vorrangig anzusehen seien.

Ein Rechtsvakuum sehe sie nicht . Alles was entwickelt worden sei, sei rechtskonform und alles was zukünftig realisiert würde, wäre rechtlich gesichert.

 

Herr Hennemann fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass eigentlich keine Notwendigkeit bestehe, die Satzung aufzuheben. Wenn der Investor keinen neuen Bebauungsplan stellt, würde auch nichts passieren. Wäre dann ja immer noch früh genug den Aufhebungsbescheid zu machen, wenn der neue Bebauungsplan vorliegt. Vorher würde ja sowieso nichts  passieren.   

 

Frau Roth entgegnet, dass sich seine Fragestellung nur auf den einen Investor beziehe. Sie gibt zu bedenken, dass es ja möglicherweise auch noch ganz andere Interessen in dem Baugebiet gebe. Da Rechtswidrigkeit des Bebauungsplanes erkannt worden sei, müsse die Verwaltung jetzt handeln.

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Beschluss:

 

Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich Lessingstraße/Malmkestraße“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 16 und umfasst die folgenden Flurstücke vollständig:

305

433

477

501

525

631

776

828

978

1114

306

434

478

502

526

633

777

830

979

1124

358

436

479

503

527

635

779

832

980

1128

359

437

480

504

528

636

780

833

981

1130

360

438

481

505

529

643

791

834

982

1131

384

439

482

506

530

654

792

836

984

1132

385

440

483

507

531

680

793

842

985

1137

387

441

484

508

532

681

796

844

1055

1138

391

445

485

509

542

682

798

860

1056

1055

398

446

486

510

559

683

799

861

1061

1056

399

447

487

511

560

684

800

865

1063

 

402

452

488

512

564

685

801

869

1088

 

418

453

489

513

565

686

802

870

1089

 

421

454

490

514

566

687

804

871

1090

 

422

455

491

515

567

688

805

898

1091

 

423

456

492

516

571

689

807

899

1092

 

424

457

493

517

572

735

808

900

1103

 

425

458

494

518

573

736

811

901

1105

 

426

459

495

519

574

737

812

948

1106

 

428

460

496

520

579

738

814

960

1108

 

429

461

497

521

580

740

823

974

1109

 

430

462

498

522

581

741

825

975

1110

 

431

475

499

523

582

766

826

976

1112

 

432

476

500

524

627

775

827

977

1113

 

 

und die folgenden Flurstücke teilweise:

397

747

783

844

846

864

887

961

1014

1025

 

Das Satzungsgebiet befindet sich entlang der Lessingstraße westlich begrenzt durch die Sonntagsstraße. Des Weiteren liegen im Geltungsbereich die Straßen Malmkestraße, Adalbert-Stifter-Straße und die Gottfried-Keller-Straße.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die Unterrichtung der Öffentlichkeit zeitnah durchgeführt.

 

Beschlussfassung:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

 

Zusatz der BV-Nord:

Zu C)

Die Verwaltung wird beauftragt, den von ihr aufgezeigten Weg einer verträglichen Innenbereichsbebauung im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans fortzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

-

-

2

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

-

-

1

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage