19.11.2020 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 4/10 (619) Gewerbegebiet Berl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bleja erläutert die Vorlage.

 

Herr Romberg erklärt, warum die Einstellung dieses Bebauungsplans notwendig sei und weist darauf hin, dass ein neuer Bebauungsplan für diesen Bereich zeitnah vorgelegt werden sollte. Er erkundigt sich nach einer Zeitschiene.

 

Herr Bleja antwortet, dass auch die Verwaltung einen zeitnahen neuen Bebauungsplan vorstellen werde. Er weist auch darauf hin, dass eine Ansiedlung eines Discounters durch das Gerichtsurteil nicht mehr verhindert werden könne.

 

Herr Romberg möchte wissen, ob die Verwaltung in diesem Bereich mit einer Veränderungssperre arbeiten könne.

 

Herr Bleja antwortet, dass die Verwaltung dies in Zukunft beabsichtige.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 4/10 (619) - Gewerbegebiet Berliner Straße - Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Aufhebungsverfahrens nach § 13 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 4/10 (619) Gewerbegebiet Berliner Straße umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/10 (619) Gewerbegebiet Berliner Straße. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe sowie teilweise im Stadtbezirk Mitte. Es wird im Norden durch die Ennepe und die S-Bahnlinie und im Süden durch die Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt. Im Westen reicht das Plangebiet bis zur Hördenstraße und bis zur Straße "Im Ennepetal". Im Osten verläuft der Geltungsbereich entlang der Bebauung Wehringhauser Str. 117 und nördlich der Wehringhauser Str. einschließlich des Bereichs der heutigen Tankstelle und Waschstraße (Gemarkung Hagen, Flur 23, Flurstücke 553, 552, 392, 393 (tlw.), 394).

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 i. V. m. § 13 Abs.2 Nr. 2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

1

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

13

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3519&TOLFDNR=303819&selfaction=print