19.11.2020 - 7.5 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 112 G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 19.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 112 - Grundschötteler Straße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen schließt das Gebiet im Bereich der Grundschötteler Straße ab. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 63.194 m².
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Dies ist für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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