25.11.2020 - 7.6 Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Meh...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Hammerschmidt teilt einleitend mit, dass man sich bereits seit Jahren mit einer Mehrzweck- oder Großsporthalle beschäftige und seit 3 Jahren im Gespräch mit einem Investor sei, der eine derartige Halle im Bereich Ischeland errichten möchte. Anfänglich wollte man - auch aus wirtschaftlichen Gründen -  großflächigen Einzelhandel gemeinsam mit einer Sporthalle errichten. Aus städtebaulicher Sicht hatte man aber Probleme damit, da dies das Einzelhandelskonzept nicht hergebe. Mittlerweile habe sich herauskristallisiert, dass ein großflächiger Einzelhandel nicht unbedingt erforderlich sei, sondern man auch durch andere Nutzungen die Wirtschaftlichkeit herleiten könne. So habe man dort Nutzungen die gebietsverträglich und planungsrechtlich zulässig seien. Eine Vorprüfung, ob es grundsätzlich möglich sei dort eine derartige Halle zu errichten, habe somit stattgefunden, darin enthalten auch die Vorprüfung der verkehrlichen Situation, die vom Investor veranlasst worden ist. Im Rahmen einer Bebauungsplanaufstellung würde alles nochmal im Detail geprüft

werden.

 

Herr Keune ergänzt dazu, dass der Investor das Interesse verfolge, dem Handballsport eine Spielstätte zu geben, die auch für die Zukunft bei möglichen Aufstiegen in die 1. Bundesliga tauglich ist, was die heutige Krollmann-Arena, im Gegensatz zum Basketball, nicht sei. Aufgrund der andersartigen Feldgröße beim Handball seien die Seitentribünen beim Handball nicht nutzbar und damit die Halle zu klein.

Auch die Stadt habe ein Interesse an einer Halle, die für alle Sportarten, die sich möglicherweise zu einem Spitzensport entwickeln, zur Verfügung stünde. Für den Basketball bestehe die Voraussetzung, dass die Halle 5000 Zuschauer fasse. Somit habe man sich überlegt, planungsrechtlich mit Aufstellung eines Bebauungsplanes bereits eine Halle mit 5000 Zuschauern zu prüfen, die dann bei Bedarf später ausgebaut werden könne.

Allerdings müsse sich der Hallenbetreiber an einige Regularien halten, mit denen die Stadt ihre öffentliche Aufgabe wahrnehmen könne, nicht nur für eine Einzelsportart eine Halle zu schaffen. Abschließend müsse dies rechtlich noch geklärt werden.

Auch heute schon gebe es die Regelung, dass nicht gleichzeitig 2 Großveranstaltungen dort stattfinden dürfen. Zum einen würden die Stellplätze nicht ausreichen. Ferner würde die Belästigung der Anwohner nicht zumutbar sein. Unter dieses Sportflächnemanagement müsse sich auch die neue Halle unterwerfen. Sonderveranstaltungen könnten nur unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen stattfinden und seien im Umfang von 10 Indoorveranstaltungen zulässig, deren Inanspruchnahme mit den anderen Anbietern in Einklang gebracht werden müsse. Dazu wäre jede Veranstaltung genehmigungspflichtig und könne nicht ohne Weiteres durchgeführt werden. Das diene nicht nur dem Anwohnerschutz sondern halte auch die Konkurrenz zu anderen Hallen deutlich in Grenzen.

So sehe man auch keine Konkurrenzsituation zur Stadthalle als klassische Bühnenhalle.

Das Konzept sei durchdacht und am richtigen Standort wenn gesichert werde, dass diese Halle dem allgemeinen Spitzensport in Hagen zur Verfügung stehen werde und die Belange der Anwohner Berücksichtigung finden.

 

An der nachfolgenden Erörterung nehmen die Herren Panzer, Peters, Kretschmann, Frau Masuch und von der Verwaltung Frau Hammerschmidt und Herr Keune teil.

 

Herr Panzer beantragt, die Vorlage als 1. Lesung zu beschließen, da sich dazu aus seiner Sicht noch eine Menge offener Fragen ergeben.

Auch halte er es für wichtig, dass die entsprechenden Fachausschüsse beteiligt werden.

Herr Panzer berichtet aus dem Jahr 2005, in dem das Oberverwaltungsgericht in Münster die Planung für eine Halle mit exakt dem gleichen Konzept sowie der gleichen Besucherzahl für unwirksam erklärt habe. Dass die Verwaltung darüber nicht informiert habe, halte er nicht für richtig.

Beim damaligenBebauungsplan zur Erweiterung der Ischelandhalle sei man in der Begründung dazu auf dieses Urteil entsprechend eingegangen. So müsse dieses Urteil, was weiterhin gelte, auch bei der neuen Halle Berücksichtigung finden.

Ferner halte er 2 Hallen am selben Standort mit einer so großen Besucherzahl für zu viel.

Darüber hinaus sei es ideenlos, die gesamte Fläche ausschließlich als Parkfläche auszuweisen. Zeitgemäßer sei es, die Autos auf geringerer Fläche unterzubringen.

 

Auch die Projektbeschreibung halte Herr Panzer für zu positiv. So rechtfertigen sich die 5000 Plätze der Halle erst, wenn die Basketballer und die Handballer ein- oder zweimal aufsteigen. Sollte dies nicht passieren oder sogar Abstiege passieren, haben man mit beiden Hallen ein Problem.

So wünsche sich Herr Panzer eine genauere, diffenenziertere Beschreibung, was die Auswirkungen auf die Stadt betreffe. Seiner Auffassung nach, werde die neue Halle zumindest das Zeitangebot der Stadthalle für lukrative Angebote massiv beeinträchtigen. Auch die Auswirkungen auf die Ischelandhalle und das Westfalenbad möchte Herr Panzer dargestellt bekommen.

 

Das damalige Normenkontrollverfahren, so Frau Hammerschmidt, ist allen Beteiligten bekannt und wurde ferner dem Investor zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus habe man dies in der Vorabprüfung berücksichtigt. 

 

Den Informationsbedarf von Herrn Panzer könne man sicher weitestgehend nachliefern, so Herr Keune. Er macht darauf aufmerksam, dass es sich hier zunächst um einen Grundsatzbeschluss handele. Auch hier gehe man erst in ein mehrstufiges Bebauungsplanverfahren hinein, die eine detalliertere Planung mit sich bringe und dann auch Fragen beantworten könne, die jetzt bei diesem ersten Entwurf nicht zu beantworten sind. So werde man sich richtigerweise um das Parkraummanagement weitere Gedanken machen müssen. Dennoch komme man nicht unvorbereitet und man sei der Auffassung, dass sich das Ganze, wie dargestellt, umsetzen lasse.

Um also weiterarbeiten zu können , brauche man eine grundsätzliche Aussage von der Politk. Im Detail müsse man sicherlich noch über vieles reden.

 

Herr Peters teilt dazu mit, dass sich seit 2005 aber auch einiges grundlegend geändert habe. So weiß er aus dem Sport- aber auch Schulausschuss, dass dort immer über zu wenig Sporthallenkapazitäten diskutiert wurde. Somit halte er diese Grundsatzentscheidung heute, mehr Kapazitäten zu schaffen und das noch mit einem privaten Investor für vollkommen richtig und sollte, seines Erachtens nach, positiv begleitet werden.

 

Herr Kretschmann wünscht sich die wirtschaftliche Bedeutung für die Stadtgesellschaft dargestellt, wozu die Konkurrenzsituation zu den anderen Hallen gehöre.

 

Herr Keune antwortet dazu, dass die Halle der Stadt zunächst einmal nichts koste. Was dieses Vorhaben möglicherweise für Auswirkungen auf beispielsweise die Stadthalle haben könnte, werde man nicht abschließend beantworten können, da man nicht davon ausgehen könne, dass es wesentliche Großveranstaltungen geben werde.

Insgesamt sei das Projekt mit den dazugehörigen finanziellen Auswirkungen das Risiko des Investors, der hier etwas privat finaziert, was städtebaulich planfähig und sinnvoll ist.

 

Auch Frau Masuch hält eine erste Lesung aufgrund der möglichen Auswirkungen ebenfalls für sinnvoll.

 

Es ergeben sich keine weiteren Wortbeiträge.

 

Herr Quardt lässt über den Antrag einer 1. Lesung abstimmen.

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Beschluss:

a) Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Veranstaltungshalle (Mehrzweckhalle) für Sport-, Kultur und sonstige Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauerplätzen auf dem Tennensportplatz im Sportpark Ischeland („fig“-Sportplatz) vorzubereiten.

Im abzuschließenden Durchführungsvertrag soll die Herstellung von 5.000 Sitzplätzen in der Halle vereinbart werden mit der Option einer ersten Ausbaustufe, in welcher zunächst Sitzplätze für 3.100 Zuschauer erstellt werden.

Untergeordnete gewerbliche Einheiten zur Flankierung der Sport- und Kultur und sonstigen Veranstaltungen sind Bestandteil der Planung (ohne großflächigen und / oder zentrenrelevanten Einzelhandel. (Raumprogramm und Entwurfspläne anliegend).

 

b) Bei der Veräerung des Grundstücks muss die Durchführung von Veranstaltungen des Spitzensports unabhängig von der Sportart (u. a. 1. und 2. Bundesliga) in der neuen Halle langfristig gesichert werden. Neben der Belegung für den Handballsport muss aktuell über eine Mitbenutzungsglichkeit für den Basketballsport ein Einvernehmen erzielt werden.

 

c) Der Investor der Halle muss sich vertraglich verpflichten, dem Sportanlagen-management gemäß Einrichtungsverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Hagen vom 27.02.2008 beizutreten. (s. Anlage)

 

 

d) Der Kaufvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss des unter a) genannten Bebauungsplans mit aufschiebender Bedingung abzuschließen. Die Veräerung kann nur dann unter den unter b) und c) genannten Bedingungen wirksam werden, wenn der unter a) genannte Bebauungsplan in Kraft tritt. Gemäß Durchführungsvertrag ist anschließend eine Mehrzweckhalle für 3.100 Zuschauer zu errichten, die zu einem späteren Zeitpunkt auf 5.000 Sitzplätze erweiterungsfähig ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit in 1. Lesung

 

      beraten und beschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage