05.06.2020 - 6.1 Neue Geschäftsordnung des Naturschutzbeirats (e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Fr., 05.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann erläutert die Änderungen in der neuen Geschäftsordnung.
Gemäß § 3 besteht die Möglichkeit, zwei Personen für die Stellvertretung des Vorsitzes zu wählen. Zur Aufgabenerfüllung der umfangreichen Arbeiten des Beirats sei auch bei ggf. berufstätigen Personen des Vorsitzes die Erweiterung sinnvoll. Der Beirat legt dann die Rangfolge der Stellvertretungen fest. Er bekräftigt nochmal, dass die Stellvertretung bei Abwesenheit des Vorsitzes die gleichen Rechte und Verbindlichkeiten wie der Vorsitz besitzt.
Das Protokoll (§ 9) wird nicht mehr in der anschließenden Sitzung genehmigt, hier wird gemäß der allgemeinen Geschäftsordnung des Rates das Verfahren zur Genehmigung des Protokolls angewandt.
Grundsätzlich sind alle Angelegenheiten, die in der Sitzung des Naturschutzbeirats besprochen werden, erstmal öffentlich. Eine Angelegenheit, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprochen werden soll, bedarf einer Begründung gemäß § 4.
Es ist nun auch in § 4 festgeschrieben worden, dass die stellvertretenden Mitglieder alle Unterlagen erhalten. Die stellvertretenden Beiratsmitglieder dürfen nicht an dem nichtöffentlichen Teil teilnehmen, wenn die ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Sie sind hier wie Publikum zu behandeln.
In § 5 sind die Regularien klar geregelt worden, wie der Beirat auch im Falle der Beschlussunfähigkeit wieder beschlussfähig wird. Der Naturschutzbeirat ist ein beratendes Gremium, und deren Rat für nachfolgende Gremien erforderlich.
In § 9 ist der Aufgabenbereich der Geschäftsführung stärker aufgenommen. Die Geschäftsführung zeichnet ebenfalls die Geschäftsordnung mit. Sie ist auch mitverantwortlich für die Einhaltung der Geschäftsordnung.
Herr Bögemann bedankt sich für die Zustimmung zur neuen Geschäftsordnung.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat beschließt die neue Geschäftsordnung des Naturschutzbeirats bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hagen gemäß Anlage I. Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Naturschutzbeirat in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 21.09.2011 außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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