14.05.2020 - 5.9 Vergabe der Essensausgabe an städtischen Schule...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 14.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jessika Szwed
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eiche möchte wissen, weshalb die Vergabe der Essensausgabe nur für die Gesamtschulen und nicht auch für die Gymnasien erfolgen soll.
Frau Kaufmann erklärt, dass grundsätzlich auch an Gymnasien Essensausgaben möglich sind. Die Verwaltung ist aber lediglich dazu verpflichtet, diese bei Gesamt- und Sekundarschulen anzubieten. Die Gymnasien organisieren dies für sich selbst.
Herr Dr. Bücker berichtet, dass an seiner Schule über eine App die Essen für eine Woche im Voraus zu bestellen sind. Er möchte wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, in der Ausschreibung auf den Bestellprozess Einfluss zu nehmen, so dass sich das Verfahren für die Schülerinnen und Schülern flexibler gestaltet.
Herr Gerbersmann wirbt dafür, es für den Anbieter nicht zu verkomplizieren. Die Dienstleister sind mit dem Fakt, dass die Zahl der Essenbestellungen sehr schwankend sind, sehr unzufrieden. In der Vergangenheit haben auch schon Anbieter die Verträge gekündigt, da diese nicht mehr wirtschaftlich einzuhalten gewesen sind. Es gehe dabei nicht um die Zutaten für die Essen, sondern die dazugehörigen Regiekosten. Bei einer weiteren Flexibilisierung der Essenbestellung erhöht sich das Wagnis der Anbieter noch weiter, so dass es noch schwieriger wird, einen Dienstleister zu finden. Eigentlich müssten sich Eltern und Schüler für einen längeren Zeitraum verpflichten, das angebotenen Essen abzunehmen. Er kann das Ansinnen von Herrn Dr. Bücker durchaus nachvollziehen, muss aber auf die Probleme bei der Vergabe hinweisen.
Herr Walter spricht die Probleme von Mensen in Zeiten der Coronakrise an. An der Schule, an der er Lehrer ist, wurde die Mensa zu einem Kursraum umfunktioniert. Eine Essensaufnahme in der Mensa ist unter Infektionsschutzgesichtspunkten ein schwieriges Unterfangen und auf absehbare Zeit nicht an allen Schulen möglich. Er befürchtet, dass sich Anbieter noch weiter zurückziehen werden.
Frau Kaufmann ergänzt, dass in diesem Schuljahr aus organisatorischen Gründen an keiner Schule mehr Essen ausgegeben werden wird. Zum Teil werden die Räume mittlerweile anderweitig genutzt. Die Ausschreibung bezieht sich daher auch auf das kommende Schuljahr.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Essensausgabe an den drei städtischen Gesamtschulen und zwei städtischen Sekundarschulen ab dem 01.01.2021 für den Rest des Schuljahrs 2020/21 und das Schuljahr 2021/2022 mit der Option einer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich Schuljahr 2023/2024 wird zugestimmt.
