14.05.2020 - 4.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 14.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel stellt den Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen und Die Linke. (Anlage 2) und den eigenen Ergänzungsantrag (Anlage 3) vor.
Herr Thielmann führt aus, dass sich der Tenor des Ursprungsantrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Laufe der Sitzungsvorbereitung geändert hat und in einem Sachantrag gemündet ist, der von fast allen Fraktionen mitgetragen wird. Weiter erklärt Herr Thielmann die Struktur des Theaters an der Volme. Ziel des gemeinsamen Antrags sei es, nicht eine dauerhafte Unterstützung des Theaters an der Volme zu erreichen, sondern eine einmalige Hilfe zur Verfügung zu stellen. Dem Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kann aber so nicht gefolgt werden, da dieser eine dauerhafte Förderung zum Ziel habe.
Herr Gerbersmann sieht sich aufgrund der eingereichten Anträge gezwungen, zur aktuellen Lage des Haushalts der Stadt Hagen auszuführen. Er fasst die Inhalte der Anträge zusammen. Während sich der gemeinsame Antrag der Fraktionen auf ein einmaliges, begrenztes Handeln bezieht, überschreitet der Einzelantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dieses Ziel deutlich. Herr Gerbersmann ist der Ansicht, dass man mit dem vorgeschlagenen Kulturrettungsschirm die bisher von der Bundes- und Landesregierung getroffene Aufteilung nach finanziellen und organisatorischen Hilfen durchbrechen würde.
Er mahnt an, dass mit einem Beschluss eine völlig neue, freiwillige Leistung eingeführt werden soll, für die keinerlei Ermächtigung im vorhandenen und genehmigten Haushalt vorliegt. Das ist in der Form nicht durchführbar und auch nicht vertretbar und würde einen Verstoß gegen die vorliegende Haushaltsgenehmigung darstellen. Er ist der Ansicht, dass der gemeinsam verfasste Antrag aufgrund der engen Definition tolerierbar wäre, obwohl im Beschlusspunkt 2 der Hinweis auf weitere Betroffene zu finden sei. Er warnt eindringlich davor, einen Beschluss zu fassen, der die Verwaltung finanziell überfordern würde. Es kann keine klare Grenze zwischen allen Kulturschaffenden und Gewerbetreibenden in der Stadt gezogen werden. Herr Gerbersmann zählt beispielhaft auf, welche sinnvollen Beschlüsse zur Unterstützung der Hagener Bürger durch den Rat getroffen worden sind. Bisher habe er nicht der Einhaltung des Haushalts alles andere untergeordnet, obwohl ein Wegbrechen der Gewerbesteuereinnahmen offenkundig ist.
Herr Gerbersmann macht deutlich, dass er nach den geltenden Regelungen eine Haushaltssperre verhängen müsste. Darauf verzichte er, da er abwarten möchte, welche Regelungen die Landesregierung zur Ausgliederung von coronabedingten Aufwendungen in den kommenden Wochen treffen wird. Er fordert den Rat auf, auf neue freiwillige Leistungen zu verzichten, da er ansonsten eine Haushaltssperre verhängen wird.
Herr Kiszkenow ist erfreut darüber, dass nach der Anfrage der Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen in der letzten Ratssitzung nun eine Möglichkeit zur Unterstützung des Theaters an der Volme gefunden wurde. Der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kann durch seine Fraktion nicht unterstützt werden.
Herr Riechel erklärt, dass er die grundsätzliche Haltung des Kämmerers nachvollziehen kann. Er möchte in diesem Zusammenhang anmerken, dass die nichtverausgabten Budgetbeiträge des Kulturbüros auch eine freiwillige Leistung sind, die ebenfalls vorher im Haushalt eingestellt waren. Dadurch würde eine andere Verwendung möglich.
Herr Gerbersmann erklärt, dass die Leistungen des Kulturbüros ausdrücklich in dieser Form von der Bezirksregierung genehmigt wurden. Eine Auflage zum Haushalt ist, dass neue freiwillige Leistungen zu genehmigen sind. Er bietet an, dies der Kommunalaufsicht vorzutragen, aber eine Antwort könne er zum jetzigen Zeitpunkt schon absehen.
Frau Pfefferer ergänzt die Aussage von Herrn Riechel, dass mitnichten eine weitere freiwillige Leistung eingeführt werden soll, sondern nicht verausgabte Mittel einer andere Verwendung zugeführt werden.
Herr Eiche sieht keine Möglichkeit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zuzustimmen. Die Mittel, die verplant worden sind, stehen der Stadt Hagen faktisch auch nicht zur Verfügung. Er erwartet massive Auswirkungen der Coronakrise und es wird geschätzt, dass es bis zu 100 Milliarden Euro an Steuerausfällen kommen wird.
Abschließend führt er aus, dass er von Herrn Gerbersmann ähnliche Ausführungen zur der Einrichtung einer neuen Beigeordnetenstelle erwartet habe.
Herr König führt aus, dass es sich hierbei aus seiner Sicht nicht um eine neue freiwillige Leistung handelt, sondern dass eine nicht in Anspruch genommene Leistung durch eine andere ersetzt wird. Er ist der Meinung, dass wenn die von der Landes- und Bundesregierung aufgestellten Rettungsschirme nicht ausreichen, der Druck in deren Richtung erhöht werden muss. Es sei ein falsches Zeichen, wenn die Kommune ersatzweise dafür aufkommt. Er plädiert dafür, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Frau Kaufmann berichtet darüber, dass dieses Thema in einer Telefonkonferenz des Städtetages besprochen wurde. Dort ist man sich der Problematik bewusst. Hagen ist nicht die einzige Stadt, die mit diesem Problem umgehen muss. Es haben mittlerweile auch weitere Kommunen einen Kulturrettungsschirm eingerichtet. Die jeweiligen Situationen in den Kommunen sind aber nicht vergleichbar mit Hagen.
Abschließend weist Frau Kaufmann darauf hin, dass bei der Anwendung der Richtlinie zur Förderung der freien Künstler ein einmaliger Beschluss notwendig ist, da die stadteigenen Richtlinien eine Anwendung bisher ausschließen.
Herr Dr. Ramrath kritisiert, dass generell bis kurz vor der Sitzung regelmäßig Anträge, die zumeist auch einer Abstimmung bedürfen, eingereicht werden. Eine Bewertung der jeweiligen Beschlussvorschläge ist kaum möglich in der kurzen Zeit. Er plädiert dafür, dass alle Beteiligten hier mehr Selbstdisziplin entwickeln.
Weiter erklärt er, dass ausschließlich kompensatorische Maßnahmen als Ausgleich anderer Maßnahmen eingesetzt werden können. Daher kann dem Vorschlag so nicht zugestimmt werden. Er regt an, einen Appell zu verfassen, so dass zusätzliche Zuschüsse ermöglicht werden könnten.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass ein gesonderter Appell nicht notwendig ist, da dieser schon vom Städtetag als bündelndes Organ an die Landes- und Bundesregierung adressiert wurde.
Herr Gerbersmann wiederholt, dass, wenn man den Rahmen des bewirtschafteten Haushalts durch zusätzliche Maßnahmen verlässt, er eine Haushaltssperre verfügen wird.
Herr Riechel bekräftigt, dass mit dem Antrag lediglich zwei Prüfaufträge formuliert werden sollten. Einen Beschluss, dass weitere Finanzmittel verteilt werden sollen, wird hier nicht gefasst.
Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Folgende Punkte werden dem Beschluss des Sachantrags hinzugefügt:
5. Die Verwaltung prüft in einer ersten Abfrage von Hagener Kulturakteur*innen, Vereinen und freien Kultureinrichtungen die entstandenen Einnahmeausfälle. Zudem wird erfasst oder eingeschätzt, welche Hilfsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene von den Hagener Akteur*innen entweder bereits in Anspruch genommen wurden oder noch beantragt werden könnten.
6. Darüber hinaus prüft die Verwaltung die Einrichtung eines "Hagener Kulturschirms" (angelehnt an den "Kulturschirm der Stadt Bochum") in Höhe der nicht verausgabten Budgetbeträge des Kulturbüros, unter dem Vorbehalt, dass keine neuen Projekte in der 2. Jahreshälfte initiiert werden können.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB |
| 1 |
|
SPD |
| 6 |
|
CDU |
| 6 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv |
|
| 1 |
Die Linke |
| 1 |
|
AfD |
| 1 |
|
FDP |
| 1 |
|
BfHo/Piraten Hagen |
| 1 |
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| |||
X | mehrheitlich abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 2 | ||
Dagegen: | 17 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Mittel nach der Absage des Muschelsalats 2020 und anderer öffentlich geförderter Festivals in diesem Jahr nicht verausgabt werden.
2. Von den absehbar nicht verausgabten Mittel werden dem Theater an der Volme einmalig und kurzfristig 5.000 Euro der noch nicht verausgabten Mittel des Kulturbüros ausgezahlt, um die aktuellen institutionellen Kosten für die Immobilie zu decken. Der Restbetrag wird für weitere Auszahlungen an „Existenzbedrohte Kulturschaffende“ zurückgehalten. Sollten die noch nicht freigegebenen Mittel im Laufe des Haushaltsjahres nicht verausgabt werden können, sind weitere Zahlungen an das Theater an der Volme nicht ausgeschlossen.
3. Diese Zahlung an das Theater an der Volme wird durch das Theater mittels gleichwertigen Aufführungen im Rahmen des Muschelsalats 2021 kompensiert.
4. Aus dieser einmaligen Förderung ist kein Förderzugang für die Folgejahre abzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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54,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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103,7 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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453,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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134,9 kB
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