17.06.2020 - 8 Beauftragung der Verwaltung mit der Ausarbeitun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Fachausschusses IT
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manuel Schneider
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann weist einleitend darauf hin, dass die Fördermittel aus dem Digitalpakt nachhaltig für die IT-Struktur der Schulen genutzt werden sollen. Somit soll grundsätzlich in die interne Netzgestaltung, der WLAN-Struktur und in Präsentationsgeräte investiert werden.
Herr Becker berichtet kurz aus der gestrigen Sitzung des Schulausschusses, in der auch die Vorlage diskutiert wurde. Es ist das gemeinsame Bestreben der Verwaltung und des Schulausschusses alle Schulen auszustatten.
Herr Schneider führt die Vorlage detailliert aus und geht hierbei insbesondere auf die Verteilung der Fördermittel und auf die verschiedensten Möglichkeiten zu förderfähigen passiven und aktiven Anzeige/-Präsentationsmedien ein.
Herr Adam fragt, ob die in der Vorlage genannten 2.500 € pro Klassenraum auch die Folge- und/oder Schulungskosten enthalten und es einen strategischen Masterplan zur Digitalisierung der Schulen gibt. Des Weiteren wünscht sich Herr Adam bei einer Aktualisierung der Vorlage, dass zum Punkt 5.1.1 konkretere Zahlen zu den Alternativen aufgeführt werden. Abschließend merkt Herr Adam an, dass die Vorlage eine terminliche Festlegung vermissen lässt und bittet um Präzisierung der Vorlage.
Herr A. Böhm merkt an, dass vor ca. 3 Jahren bereits Konzepte zur Digitalisierung der Schulen von der Politik eingefordert wurden und fragt, ob diese Grundlage der aktuellen Förderung sind?
Herr Gerbersmann informiert darüber, dass die Stadt Hagen beim Breitbandausbau abhängig vom Dienstleister INEXIO ist, welcher lediglich mitgeteilt hat, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Eine konkrete terminliche Festlegung ist daher momentan nicht möglich.
Herr Schneider erklärt, dass die in der Vorlage genannte Förderung nur für die Erstinvestition genutzt werden kann. Die Folgenkosten werden jedoch bei den Planungen berücksichtigt. Ein Masterplan ist derzeit noch in Bearbeitung und wird mit der Steuerungsgruppe abgestimmt. Zur terminlichen Festlegung, merkt Herr Schneider an, dass die Fördermittel bis zum 31.12.2021 beantragt sein müssen. Abschließend berichtet Herr Schneider, dass noch nicht von allen Schulen die Konzepte zur Digitalisierung vorliegen. Im Rahmen des Digitalpakts werden die noch fehlenden Konzepte erarbeitet, da diese Bestandteil für die Förderung sind.
Herr Ciupka befürchtet bei einer zu großen Auswahl von Mediengeräten bzw. einer Öffnung der Fördermittel, dass es zu erheblichen Betreuungsaufwand und –problemen führen wird.
Herr Becker erklärt, dass das Bildungsnetzwerk bei vielen Schulen sehr gut ankommt, obwohl es Einschränkungen zur Produkauswahl gibt. Dies stellt ein großes Argument für eine nicht allzu große Öffnung der Auswahl dar.
Herr Mechnich fragt, ob die interaktiven Tafeln für alle Konzepte nutzbar sind.
Herr Thurau ist der Meinung, dass es sich bei dem jetztigen Konzept um eine Mischvariante handelt, welches jedoch den derzeit besten Kompromiss darstellt.
Herr Feuerstack befürwortet die Mischform des Konzeptes.
Aus Sicht von Herrn Ciupka, sollte es unter Berücksichtigung von Standards eine eingeschränkte Auswahlmöglichkeit für die Schulen geben.
Herr Thurau erklärt, dass es in jeder Schule einen Audit gibt und somit auch die Belange der Schulen berücksichtigt werden. Ziel sei es dennoch, eine gewisse Vereinheitlichung zu erreichen. Diese Verfahrensweise hat sich beim Bildungsnetzwerk bereits etabliert.
Herr M. Böhm ergänzt, dass es in der Vorlage nur um Präsentationstechnik geht und entsprechende Standards gut festgelegt werden können.
