15.01.2020 - 4.3 Einrichtung einer Kurzstrecke zwischen den Halt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr König weist darauf hin, dass einige Fahrgäste der Auffassung seien, unabhängig von der Anzahl der Haltestellen mit einem Kurzstreckenticket 20 Minuten fahren zu können. Dies sollte die Hagener Straßenbahn AG noch einmal klarstellen.

 

Frau Funke fragt, ob die Vorlage auch in den Umweltausschuss gemusst hätte oder ob es reiche, wenn solche Berichtsvorlagen nur dem Unterausschuss Mobilität zur Kenntnis gegeben würden.

 

Aus Reihen der Ausschussmitglieder wird dazu geantwortet, dass man die Kenntnisnahme im Unterausschuss für ausreichend halte.

 

Herr Ludwig teilt zur Vorlage mit, dass man in anderen VRR-Gemeinden zu der Lösung gekommen sei, zwei in Sichtweite liegende Haltestelle als eine Haltestelle zu betrachten, um so eine Kurzstrecke zu ermöglichen. Er möchte wissen, ob dies im vorliegenden Fall eine Möglichkeit wäre.

 

Herr Koch teilt dazu mit, dass man versucht habe, mit dem Tarifangebot des VRR möglichst gleichmäßige Verhältnisse in Hagen zu schaffen. Eine solche Lösung würde Begehrlichkeiten in anderen Stadtteilen wecken. Man habe sich bei Einführung der Drei-Haltestellen-Regelung darauf verständigt, die Ausnahmen so gering wie möglich zu halten. Die einzige große Ausnahme in Hagen sei zwischen der Stadtmitte und dem Hauptbahnhof, wo es je nach Route drei oder vier Haltestellen gebe. Vor einer Aufweitung der Ausnahmeregeln würde er warnen.

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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