25.11.2019 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mo., 25.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau W.-B. stellt zur Windenergieplanung die Frage, warum das Verfahren für die Öffentlichkeit nicht transparent weitergeführt wird. Der Begriff substanzieller Raum ist nicht klar definiert und wird unterschiedlich ausgelegt. Ihrer Ansicht nach sollten die Abstände zu Wohngebieten so angeglichen werden, dass die Anwohner ausreichend geschützt werden und die Investoren trotzdem einige Anlagen bauen können.
Die zweite Frage von Frau W.-B. bezieht sich auf die weitere Vorgehensweise der Stadt Hagen bei der Windenergieplanung. Sie möchte wissen, warum die Stadt Hagen ihrer Meinung nach die Planungshoheit über Flächen und Landschaften aufgibt.
Herr Keune führt aus, dass die gestellten Fragen mit der ausgelegten Ergänzungsvorlage bereits beantwortet werden. Er bekräftigt die Haltung der Stadt Hagen, geltendes Recht konsequent umzusetzen und Ermessen, sofern rechtlich möglich, zur Erreichung beschlossener Ziele auszuüben. Aus der neuen Ergänzungsvorlage ergibt sich, dass sich die Verwaltung die Aufrechterhaltung von vorhandenen Rechtsmitteln bei der Windenergieplanung vorbehält.
Dass es keine einheitliche Rechtsprechung zum substanziellen Raum gibt, resultiert aus den unterschiedlichen örtlichen und topographischen Gegebenheiten, die individuell beurteilt werden müssen. Daher gibt es unterschiedliche Definitionen für den Begriff „substanzieller Raum“.
Frau K. bemängelt die ihrer Ansicht nach sehr geringen Aktionen zur Bürgerbeteiligung bei der Windenergieplanung. Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen werden lokal beobachtet, jedoch bleibt der Informationsfluss an die betroffenen Anwohner und an die Öffentlichkeit aus.
Sie fragt, wie die frühe Bürgerbeteiligung im Windkraftausbau künftig gelöst werden soll, die ihrer Meinung nach so gut wie nicht stattfindet.
Herr Keune trägt vor, dass eine frühe Bürgerbeteiligung im BImSchG-Verfahren nicht vorgesehen ist, dennoch sollen betroffene Anwohner beteiligt werden.
Zu den von Frau K. erwähnten zwei Windkraftanlagen erläutert er, dass die Errichtung dieser Anlagen auf Basis der neuen Ergänzungsvorlage von der Verwaltung abgelehnt werden und somit zumindest ein Aufschub des Verfahrens gewährleistet ist.
Die zweite Frage von Frau K. lautet, wie die Verwaltung die 2018 veröffentlichten strengen Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation zum Lärmschutz im Rahmen des BimSchG bei der Windkraftplanung berücksichtigen wird.
Herr Keune erklärt, dass diese Frage nicht auf kommunaler Ebene beantwortet werden kann, da es sich um ein Bundesgesetz handelt. Die Verwaltung handelt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
