06.11.2019 - 6 Gleichstellungsplan
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sondersitzung des Frauenbeirates
- Gremium:
- Frauenbeirat
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Die Gleichstellungsbeauftragte Sabine Michel stellt den aktuellen Stand zur Aufstellung eines Gleichstellungsplans (GlPl) für die Stadtverwaltung Hagen dar. Die Fortschreibung des bisherigen Frauenförderplans (FFPl) wurde zuletzt 2016 für die Dauer von drei Jahren beschlossen. Ursprünglich sollte im Juli 2019 ein Entwurf eines GlPl vorgelegt werden. Aus Kapazitätsgründen konnte die Zeitplanung durch den Fachbereich Personal und Organisation (11) nicht eingehalten werden. Zwischendurch haben keine Treffen der installierten Arbeitsgruppe stattgefunden. Nun hat, wie in der Sitzung des FB am 01. Oktober 2019 besprochen, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Kirsten Pinkvoss, Andrea Dauben und Meike Theimann von 11, Ina Michalke vom Gesamtpersonalrat (GPR) und Sabine Michel am 04. November 2019 getagt. Andrea Dauben hat erläutert, warum bislang nichts geschehen ist. Einige Maßnahmen und Ziele für den GlPl wurden angedacht. Insbesondere die Verlängerung der Gültigkeit des alten FFPls sowie qualitative Aspekte wurden erörtert und stehen im Vordergrund.
Die Gültigkeit des FFPls soll per Vorlage bis zum Inkrafttreten des GlPls in 2020 verlängert werden, um die Funktion als Kontrollinstrument wahrnehmen zu können. Es soll geklärt werden, ob dies per Eilentscheidung durch den Oberbürgermeister (OB) möglich ist.
Die Mitglieder des Frauenbeirates diskutieren untereinander die diversen Alternativen.
Sabine Michel fasst die Vorschläge anschließend zusammen und stellt einen realistischen Zeitplan vor (Deadline 25. November 2019).
Wilma Panzer fragt nach der Bedeutung dieses Vorhabens.
Kirsten Pinkvoss erläutert nochmals die rechtliche Bedeutung und schlägt abschließend vor, seitens des FB die Gleichstellungsbeauftragte zu beauftragen, die Verwaltung aufzufordern, eine Verlängerung der Gültigkeit des Frauenförderplans (Fortschreibung von 2016) bis zum 01. Jul 2020 per Eilentscheidung durch den OB, alternativ durch den Rat, herbeizuführen.
Die Vorsitzende stellt einen entsprechenden Beschluss zur Abstimmung.
Die Beschlussfassung im FB erfolgt einstimmig.
Beschluss:
Der Frauenbeirat beauftragt die Gleichstellungsbeauftragte, die Verwaltung aufzufordern, eine Eilentscheidung durch den Oberbürgermeister oder alternativ durch den Rat zur Verlängerung der dreijährigen Laufzeit der bisherigen Fortschreibung des Frauenförderplans vom 30. Juni 2016 bis zum Inkrafttreten eines Gleichstellungsplans längstens jedoch bis zum 01. Juli 2020 herbeizuführen.


