28.08.2019 - 9.1 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 28.08.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend geht Herr Kohaupt auf die Vorlage ein.
Herr Plewe erläutert das Ziel, welches mit Erlass der Veränderungssperre verfolgt wird.
Die Veränderungssperre bewirke einen Aufschub von zwei Jahren, in denen zur Sicherung der Planung Baugesuche abgewiesen werden könnten. Die Veränderungssperre könne anschließend um ein Jahr verlängert werden. Dieser Zeitraum biete die Möglichkeit, den eingeleiteten Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss zu bringen.
Die Herren Mosch, Kohaupt und Hennemann hinterfragen den Sinn des in der Sitzung am 10.07.2019 von der Bezirksvertretung beschlossenen Antrages zur Zurückstellung eines Baugesuches (Vorlage 0571/2019) und möchten wissen, ob dieser Beschluss damit hinfällig sei.
Herr Plewe entgegnet, dass jener Beschluss notwendig war, um mit der Zurückstellung Zeit für die Planungsüberlegungen zu gewinnen.
Nach dem Baugesetzbuch könne die Entscheidung über ein Baugesuch bis zu einem Jahr zurückgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre vorliegen. Der Zurückstellungsbescheid sei kurz nach der Sitzung im Juli am 15.07.2019 erteilt werden.
In diesem speziellen Fall seien zwischen dem Zeitpunkt der Zurückstellung und dem Erlass der Veränderungssperre nur ca. zwei Monate ergangen.
Dieser kurze Zeitraum sei der juristischen Auseinandersetzung mit dem Antragsteller über die Frage der Vollständigkeit der Antragsunterlagen geschuldet. Erst am 30.04.2019 erfolgte die gerichtliche Einigung mit dem Ergebnis, dass der Antrag mit Nachreichung fehlender Unterlagen am 25.09.2018 vollständig vorgelegen habe.
Von diesem Zeitpunkt ausgehend ende die Jahresfrist zur Aufstellung der Veränderungssperre am 24.09.2019. Die Notwendigkeit der Fristwahrung begründe auch die Einberufung der Sondersitzung.
Nach Inkrafttreten der Veränderungssperre durch Bekanntmachung Anfang September werde die Verwaltung über das Baugesuch entscheiden. Die Ablehnung erfolge auf Grundlage der Veränderungssperre.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße - 1. Änderung in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0708/2019 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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