27.08.2019 - 7.3 II. Nachtrag zur Vorkaufsrechtssatzung "Soziale...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 27.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Antonia Chmiela
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath fragt ob es zu dieser Vorlage Wortmeldungen gibt.
Herr Mechnich erkundigt sich, ob es möglich sei ein Konzept zu bekommen, damit man besser nachvollziehen kann warum dieses Grundstück eine Schlüsselposition hat.
Herr Dr. Ramrath erklärt, dass dies hier im Ausschuss schon mehrmals diskutiert wurde. Man kann die Verwaltung bitten zu diesem Thema in der nächsten Sitzung einen kurzen Sachstand vorzutragen.
Herr Keune teilt mit, dass zu einem späteren Zeitpunkt in der Sitzung eine Darstellung folgen wird.
Herr Hoffmann meint, dass eigentlich keine Änderung der Satzung erforderlich wäre, wenn die Stadt die Grundstücke nicht verkauft hätte. Im Allris habe er sich den Verlauf des Grundstücksverkaufes angeschaut. Herr Grothe hat 2016 gesagt, da keine konkreten Planungen für diese Flächen durch die Stadt vorliegen, könne man sich nicht gegen einen Verkauf der Flächen aussprechen.
Herr Keune möchte den nichtöffentlichen Teil nicht in den öffentlichen Teil vorziehen. Er möchte nicht, dass in dem Zusammenhang Spekulationen entstehen. Für den engeren Bereich um den Schlachthof herum liegt kein umfassendes Konzept vor. Es gibt immer wieder einzelne Anfragen. Die Stadt hat die Aufgabe das Schlachthof Areal einer ganzheitlichen Entwicklung zuzuführen. Dabei wird die Erschließung des Geländes geregelt. Dies ist der Hintergrund warum die Nachtragssatzung aufgestellt wird. Damit man allen Grundstückseigentümern gerecht werden kann. Nicht alle Grundstücksangelegenheiten kann man privat regeln.
Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass es nur das von Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept, welches in dem §1 der Nachtragssatzung genau benannt wird, gibt. Wonach ein Zentrum für Kunst, Kultur und Jugendszene entstehen soll. Damit dieses Konzept umgesetzt werden kann, besteht Bedarf an der Sicherung einzelner Grundstücke.
Herr Panzer begrüßt die Nachtragssatzung. Mit diesem Schritt kann man in einem ersten Schritt die Erschließung des Geländes für eine geordnete Nutzung sicherstellen
Herr Römer führt aus, dass die Entwicklung dieses Areals als positive Entwicklung gesehen wird.
Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschluss abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
II. Nachtrag zur Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in dem Fördergebiet "Soziale Stadt Wehringhausen" vom 18.12.2018, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (DS 0729/2019) ist.
Abstimmungsergebnis:
Herr Meier hat sich nach § 43 i.V.m. § 31 der GO NRW für befangen erklärt, und weder an der Beratung, noch an der Abstimmung teilgenommen.
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
FDP | 0 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
465,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
