20.08.2020 - 4 Handlungsempfehlungen Windkraft

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Die Handlungsempfehlungen Windkraft liegen als Tischvorlage aus (Anlage 1).

Der Naturschutzbeirat hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Windkraftanlagen beschäftigt und den grundsätzlichen Konsens gefasst, dass der Abstand zur nächsten Wohnbebauung mindestens die 5malige Höhe betragen soll. Der Naturschutzbeirat möchte Rat und Verwaltung mit seinen Handlungsempfehlungen behilflich sein.

Herr Meilwes erläutert, dass die Anregung durch die Bürgerinitiative gekommen sei und stellt nochmal die aktuelle rechtliche Situation dar.

Viele Investoren würden zeitgleich aktuell in Hagen ihre Anlagen mit Höhen von 200 Metern vor dem Hintergrund der Rechtsmängel der 55. Teiländerung des Flächennutzungsplanes beantragen.

Der Naturschutzbeirat möchte bestimmte Bereiche für Windkraftanlagen streichen. Es muss nicht die größtmögliche Anlage mit dem größtmöglichen Profit sein, sondern die, die ein vernünftiger Mensch bauen würde, d. h. wenn sie keine Verluste einbringen würde.

Um dahin zu kommen, muss die Stadt aufpassen, ohne Planung dazustehen. In diesem Sinne fand der Naturschutzbeirat es sinnvoll, auf die Dringlichkeitsentscheidung (Anlage 2) wie in der Gemeinde Tönisvorst hinzuweisen.

Herr Bleja unterstreicht auch nochmal, dass keine Flächennutzungsplanung durchgeführt werden kann. Wenn die vom Rat beschlossenen Abstände von 1.000 Metern zur Wohnbebauung gelten sollen, wird es keine geeigneten Flächen in Hagen geben und der Plan wäre nicht genehmigungsfähig.

Laut Herrn Meilwes soll man sich von der gedanklichen Koppelung zwischen der Größe der Windkraftzonen mit der maximal großen Anlage lösen. Herr Bleja widerspricht, es gebe in dem Ratsbeschluss keine Differenzierung nach Höhenangaben.

Herr Bögemann möchte mit der Anregung des Naturschutzbeirats das Ziel haben, dass Rat und Verwaltung die Entscheidung nochmal überdenken, ob es die richtige war. Der Naturschutzbeirat möchte zusammenarbeiten und für alle Seiten verträglich eine Lösung finden.

Herr Bühren kritisiert die Diskussion im Zusammenhang mit dem Klimanotstand als schizophren. Herr Bögemann erläutert, dass der Naturschutzbeirat nicht der Maximalforderung der Investoren unterliegen wolle, die eine Gewinnmaximierung anstreben. Die Vorlage des Naturschutzbeirats lehnt die Windenergie nicht grundsätzlich ab. Auch weist er darauf hin, dass die Nutzung der Solarenergie in Hagen vernachlässigt werde.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt, die „Handlungsempfehlungen des Naturschutzbeirats zur Installierung von Windkraftanlagen im Rahmen einer Flächennutzungsplanung anhand der Vorgehensweise der Gemeinde Tönisvorst“ anzuwenden. Ein Exemplar dieser Handlungsempfehlungen und die Dringlichkeitsentscheidung der Gemeinde Tönisvorst sind dem Vertreter des Fachbereichs Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung von dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirats in dieser Sitzung übergeben worden.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

7

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen

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