10.03.2020 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 10.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Anfrage Herr C. R.:
Ist die CO2-Fixierungsleistung eines bewirtschafteten Waldes wirklich generell höher als die eines stillgelegten sich selbst überlassenen und nicht bewirtschafteten Waldes (Urwald)? Dies liegt nahe angesichts der höheren CO2 Freisetzung durch Zersetzungsaktivität beim Urwald und wird vom Waldbauernverband (genauer: Verband der Familienbetriebe Wald und Forst) so behauptet. Bezug: WP-Artikel vom Dienstag, 10.03.2020.
Das ist auch die Grundlage für die dort genannte Vergütung von 25 € pro Tonne CO2 im Sinne eines Zertifikats bzw. die entsprechende Umrechnung in ha.
Müsste nicht - auch bei reiner Betrachtung der CO2-Fixierungsleistung - in der Rechnung des Verbandes höchstens von rein theoretischer Leistung gesprochen werden? Was machen die häufigen Mischformen und vor allem klimabedingten Einschläge mit unklarer Nachwuchssituation mit der CO2-Fixierung? Müsste nicht eine sicher grundsätzlich berechtigte Vergütung anders begründet werden? Müsste es nicht auch eine Vergütung für die Erhaltung und Regeneration eines Naturwaldes geben?
Die Beantwortung ergeht an den Fragesteller.
