28.01.2020 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleye...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Keine Wortbeiträge. Dieser Top 5.4 ist nach TOP 5.1 beraten worden, die Diskussion erfolgte unter TOP 5.1.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung  des Bebauungsplanverfahrens  Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße Feithstraße nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Das Plangebiet wird durch die Fleyer Straße und die Feithstraße und im Süden durch den städtischen Grünzug (Geschützter Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum) begrenzt.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Übersichtsplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der Einleitung des Verfahrens soll als nächster Schritt die fhzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte 2020 stattfinden.

 

 

Ergänzung:

 

Der Naturschutzbeirat stimmt unter der Voraussetzung zu, dass im obigen Bebauungsplanverfahren die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen sowie die vorhandenen Baumstrukturen zu beachten und zu erhalten sind. Ebenso wird gebeten, klimaschutzrelevante Festsetzungen vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage