28.01.2020 - 5.1 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 110 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Dr. Diepes. In einem Vollverfahren sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf dem Grundstück die Erweiterung des EDEKA-Marktes zu forcieren. Die dort vorhandene Tankstelle entfällt.

 

Angrenzend an das Plangebiet befindet sich der geschützte Landschaftsbestandteil 1.4.2.24 „Feuchtgebiet Loxbaum“.

 

Herr Bögemann appelliert, darauf zu achten, dass die Bäume auch wirklich gepflanzt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bögemann, ob die Grünfläche, auf der ein Gastank steht, in Anspruch genommen werde, antwortet Herr Dr. Diepes, dass man sich im Einleitungsverfahren befinde und zum aktuellen Zeitpunkt keine Schutzgebiete überplant werden. Es wird geklärt, dass durch die Linie auf dem Übersichtsplan, die kartografisch auch in dem Schutzgebiet gezeichnet wurde, lediglich eine Anstoßwirkung erzeugt werden soll. Die genaue Zeichnung erfolgt im weiteren Verfahren.

 

Aus Sicht von Herrn Bögemann sei das Vorhaben (Markterweiterung) auch an dieser Stelle als sinnvoll zu bewerten.

 

Durch den Rückbau der Tankstelle werde sich ebenfalls die verkehrliche Situation verbessern. Im Rahmen des weiteren Verfahrens werde geprüft, ob eine Abbiegespur angelegt werde.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 110 Einzelhandel Fleyer Straße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit ltigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte. Das Plangebiet wird durch die Fleyer Straße und die Feithstraße und im Süden durch den städtischen Grünzug (Geschützter Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum) begrenzt.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Übersichtsplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der Einleitung des Verfahrens soll als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte 2020 stattfinden..

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage