26.08.2020 - 5.1 Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses gem. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keune erläutert, dass das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen etliche Förderprogramme, unter anderem ein Sofortprogramm zur Sanierung von Sportstätten, ausgeschrieben habe. Nachteil der großzügigen Maßnahme in der ersten Förderperiode mit 100 prozentiger Förderung sei, dass in sehr kurzer Zeit eine umfangreiche Planung als Antragsgrundlage eingereicht werden müsse. Ob dies gelingen würde, sei noch offen.

Eine weitere Fördermöglichkeit mit 90 prozentiger Förderung bestünde bis zum 15.01.2021. Herr Keune hofft, dass spätestens bis zu diesem Zeitpunkt eine qualifizierte Planung gelingen würde.

 

Herr Bald teilt mit, dass der Antragszeitraum vom Augenblick des Angebotes des Landes bis zu dem Termin zur 100 prozentigen Förderung extrem knapp und kaum möglich sei.

 

Herr Wisotzki gibt zu bedenken, dass die städtische Fördergewinnungsstruktur nicht zeigemäß sei. Um eine solche Förderung abgreifen zu können, benötige die Stadt mehr Personal.

 

Herr Stricker teilt mit, dass er sich aufgrund der nicht nachvollziehbaren Art der Eigenfinanzierung von 10 Prozent bei der Abstimmung enthalten würde.

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Beschluss:

 

Der Fachausschuss Gebäudewirtschaft genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 2 GO NW vom 13.08.2020, welcher als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

1

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

0

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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