14.12.2005 - 11 Anfragen der Mitglieder des Jugendhilfeausschus...

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Wortprotokoll

Herr Decker möchte wissen, wie mit Schülern verfahren werde, die wochenlang nicht zur Schule kämen. Würden die Eltern rechtlich belangt? Würden diese zu Hause aufgesucht und wenn ja, von wem?

 

Frau Opitz weist darauf hin, dass dieses Problem in die Zuständigkeit der Schule falle. Sie beschreibt das angewandte Verfahren auf rechtlicher Grundlage des Schulpflichtgesetzes, das in diesen Fällen zum Tragen käme.

 

Herr Steuber  berichtet, man habe in diesem Jahr den Versuch unternommen, die Zahl der hartnäckigen Schulverweigerer zu erfassen. Hier sei man auf die Zahl von 175 Schulverweigerern gekommen. Dies sei jedoch kein flächendeckendes Bilde, weil nicht alle Schulen mitgemacht hätten.

Es gebe seit Anfang diesen Jahres ein Konzept, an dem man in einem Arbeitskreis arbeite, wie man angemessen mit diesem Problem umgehen könne.

Zu gegebener Zeit werde das Konzept auch dem Schul- und dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.      

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