11.03.2020 - 4.8 Antrag der Fraktion Hagen Aktivhier: Ausschluss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 11.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Dagmar Kreuzer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arutyunyan begründet den Antrag.
Herr Winkler erläutert anhand von Beispielen, dass ein Grundsatzbeschluss hier nicht sinnvoll wäre, da man hier jeden Fall einzeln betrachten müsse.
Herr Specht erläutert, dass man anhand der Stadt Köln recherchiert habe, dass dort bei 120 von ca. 460 Kreuzungen mit frei abfließendem Rechtsverkehr ein Risikopotential festgestellt wurde und bei nur 6 Kreuzungen das Risiko so groß war, dass über eine anderweitige Gestaltung nachgedacht werde.
Herr Keune merkt an, dass ungeachtet der sinnvollen Diskussion, der Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in die Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses falle und in beiden Gremien beraten werden müsse.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit, Stadtsauberkeit und Mobilität beschließt,
1. dass bei allen Straßenumbau- oder Neubaumaßnahmen keine frei fließenden
Rechtsabbiegestreifen mehr angelegt und vorhandene rückzubauen sind.
2. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen und nach sorgfältiger Abwägung
zulässig.
3. Jede Ausnahme muss von dem zu diesem Zeitpunkt für Mobilitätsangelegenheiten zuständigen Ausschuss genehmigt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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151,7 kB
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