11.03.2020 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) - Wohnbebauung Kep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 11.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bögemann teilt mit, dass der Naturschutzbeirat nach reiflichen Überlegung den Bebauungsplan abgelehnt habe. Grundsätzlichen sollen Bebauungsplanverfahren in ordentlichen Verfahren abgewickelt werden, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Wohle der Bürger und der Reparatur von Schäden in Natur und Landschaft durchgeführt werden. Konkreter müsse die Begründung zum Bebauungsplan, Inhalte des Kapitel 8.7 (Nachhaltigkeit), gefasst werden. Die Umsetzung müsse sichergestellt werden und die Voraussetzungen für den dort erzeugten Solarstrom zur Einspeisung in das öffentliche Stromnetz müssen geschaffen werden.
Herr Bleja erläutert, warum hier noch das vereinfachte Verfahren angewendet wurde und welche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eingebracht wurden.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat beschließt die Verkleinerung des Plangebietes im Bereich des Flurstücks 1341.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/17 (678) - Wohnbebauung Keplerstraße – Verfahren nach § 13b BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 10.02.2020 gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 10.02.2020 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtgebiet Eilpe-Dahl in der Gemarkung Dahl, Flur 6 und beinhaltet die Flurstücke 1333 bis 1341 (teilw.), sowie einen Teilbereich des Flurstückes 1227 (Keplerstraße).
Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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72,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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945,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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838,1 kB
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