11.03.2020 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) - Wohnbebauung Kep...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bögemann teilt mit, dass der Naturschutzbeirat nach reiflichen Überlegung den Bebauungsplan abgelehnt habe. Grundsätzlichen sollen Bebauungsplanverfahren in ordentlichen Verfahren abgewickelt werden, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Wohle der Bürger und der Reparatur von Schäden in Natur und Landschaft durchgeführt werden. Konkreter müsse die Begründung zum Bebauungsplan, Inhalte des Kapitel 8.7 (Nachhaltigkeit), gefasst werden. Die Umsetzung müsse sichergestellt werden und die Voraussetzungen für den dort erzeugten Solarstrom zur Einspeisung in das öffentliche Stromnetz müssen geschaffen werden.

 

Herr Bleja erläutert, warum hier noch das vereinfachte Verfahren angewendet wurde und welche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eingebracht wurden.

 

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat beschließt die Verkleinerung des Plangebietes im Bereich des Flur­stücks 1341.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/17 (678) - Wohn­bebauung Keplerstraße Verfahren nach § 13b BauGB und beauftragt die Verwal­tung, den Plan einschließlich der Begründung vom 10.02.2020 gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 10.02.2020 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungs­plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes  liegt im Stadtgebiet Eilpe-Dahl in der Gemarkung Dahl, Flur 6 und beinhaltet die Flurstücke 1333 bis 1341 (teilw.), sowie einen Teilbereich des Flurstückes 1227 (Keplerstraße).

 

 

Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungs­saal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbe­schluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

1

 

 

FDP

-

-

-

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage