11.03.2020 - 7.5 - Grundstückskaufverträge im Rahmen der Entwick...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 11.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Tagesordnungspunkte 7.5, 7.5.1 und 7.5.2 wurde gemeinsam beraten.
Der Ausschuss verständigte sich vorab darauf, heute, wegen der gedrängten Beratungsfolge, zunächst keinen Beschluss zu fassen. Die Beschlussfassung obliege letztlich dem Rat.
Herr Keune erläutert den bisherigen Verlauf der Beratungen und weist auf den Entwurf des Letter of Intent vom 06.03.2020 hin, was auch die kurzfristige Tischvorlage zur heutigen Sitzung mitbegründe. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei in die Vorlage mit eingeflossen. Inhaltlich teilt er mit, dass die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Hengstey der Stadt vom Regionalverband Ruhr zur Errichtung eines Freizeitparkes im Rahmen der IGA zur Verfügung gestellt worden sei. Da die DB Energie diese Fläche tlw. aber auch für sich beanspruche, habe man einen entsprechenden Ersatzstandort auf zwei Flächen entlang der Dortmunder Straße verhandelt. Dieser Standort werde derzeit geprüft. Im Letter of Intent wurde vereinbart, bis spätestens Mitte diesen Jahres diese Prüfung abzuschliessen, um diese Flächen für den Seepark entwickeln zu können. Der Rat werde in seiner Sitzung im Juni über die Konditionen der Verhandlungen abschließend befinden. Bei Einigung könne eine Entwicklung innerhalb der kommenden Wochen vollzogen werden. Sollten die Verhandlungen scheitern,werde der Letter of Intent hinfällig, mit der Folge, dass selbstverständlich die bis dahin erforderlichen Grundstückskaufverträge rückabgewickelt würden. In diesem Fall sei dann wohl mit einer negativen Bescheidung des Widerspruchsverfahren der Stadt Hagen zur Freistellung der Seeparklflächen durch das Eisenbahn-Bundesamt zu rechnen. Der Stadt Hagen bliebe in diesem Fall nur noch der Klageweg gegen diese Entscheidung. Das Klageverfahren sei zwar möglicherweise erfolgsträchtig aber auch sehr zeitaufwendig. Hier sei auch abzuwägen, ob durch eine solche Klage auch erreicht werden könne, dass die Flächen des Güterbahnhofes im Rahmen der IGA 2027 entwickelt werden können.
Der Rat habe in seiner Sitzung am 12.03.2020 mitgeteilt, dass die DB Energie zugestimmt habe, die Kosten der Verlegung des Regenklärbeckens des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) vollständig zu übernehmen, so dass dem WBH keine Kosten entstehen.
Herr König sieht Probleme in dem Vorgehen. Zum einen sei es nicht vertretbar in diese Naturfläche einzugreifen, des Weiteren sei ihm die Teilnahme an der IGA 2027 mit dieser Fläche hinsichtlich der Zeitschiene ( Altlastensanierung, Ausschreibungen etc.) nicht mehr vorstellbar. Es gäbe schneller zu realisierende Alternativen im Bereich Harkortsee.
Herr Klepper sieht in dem Vorgehen eine gute Chance für die Entwicklung des Seeparkes. Auch habe man hier eine zeitplanmäßig gute Alternative. Der relative milde Eingriff in das Naturschutzgebiet rechtfertige den großen Naherholungswert für die Bevölkerung.
Herr Schmidt begrüßt die Kostenentlastung des WBH bezüglich des Regenklärbeckens und sieht keinen Grund, die Planungen der Verwaltung anzuzweifeln, wenn diese von der Realisierungsmöglichkeit überzeugt sei.
Herr Panzer begrüßt die gewonnene Beratungszeit durch die Vereinbarung im Letter of Intent bis Juni. Er verstehe jedoch nicht, warum in der Tischvorlage jetzt trotzdem der Ratsbeschluss am 26.03.2020 angestrebt werde. Er erläutert die noch vielen unklaren Punkte, daher müsse die Vorlage noch intensiv diskutiert und beraten werden und gegebenfalls auch nachgebessert werden.
Herr Bögemann weist daraufhin, dass es hier um 34.000 qm Waldvernichtung gehe. Dies stehe dem Gutachten des WBH aus 2014 hinsichtlich des Klimaschutzes entgegegen und es werde nicht berücksichtigt, was der Wald für uns Menschen leiste. Weiterhin bittet er, die Vorlage auch in den Naturschutzbeirat einzubringen.
Frau Kingreen weist auf das Verschlechterungsverbot für Naturschutzgebiete hin. Durch die Planungen würde das Naturschutzgebiet von den anderen Waldflächen abgetrennt und die Verbindung gestört würde. Eine Verhinderung der Vernetzung würde den Wert erheblich einschränken. Auch sie sehe eine Beschlussfassung derzeit für noch nicht möglich an.
Herr Keune räumt ein, dass die Planungen keine großen Zeitreserven haben werden. Man gehe jedoch von einer Realisierung aus. Daher wolle man sich auch nicht in Endlosdiskussionen mit der Bahn verstricken und Mitte des Jahres ein Ergebnis erzielen, auf dem man aufbauen könne. Des Weiteren könne auch keine weitere Sitzungsrunde mit dieser Vorlage gemacht werden, da die Frist beim Eisenbahnbundesamt am 31.03.2020 ablaufe. Wenn mit der DB Energie keine Verständigung erzielt werden konnte, wird das Eisenbahnbundesamt voraussichtlich die Frist nicht mehr verlängern und wie erwähnt, würde in diesem Fall ein Klageverfahren anstehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt könne man noch keine detailliertere Planung mit Querschnitten etc. vorgelegt werden. Im weiteren erläutert Herr Keune die bereits feststehenden Parameter. Ein jetziges Nichtbeschließen sei eine Entscheidung gegen das Vorhaben und die Teilnahme an der IGA 2027.
Herr Meier befürwortet an sich die Entwicklung der Fläche, versteht aber nicht den Entscheidungsdruck. Eine sichererer Seite sei die Entwicklung der Flächen am Harkortsee. Man werde sich einer Entscheidung nicht versperren, sehe hier aber den falschen Weg.
Herr Klepper plädiert ausdrücklich für die jetzige Entwicklung der Flächen und hält eine Alternative mit den Harkortflächen für unglücklich und sieht in der Nichtentscheidung eine Gefahr für das Scheitern des Projektes insgesamt.
Herr König fragt nach zusätzlichen Fördermöglichkeiten durch die IGA 2027.
Herr Keune stellt klar, dass es kein reines IGA-Förderprogramm gebe. Die Landesregierung beteiltige sich an der IGA, indem sie Fachförderprogramme zur Verfügung stelle. Die IGA-Projekte werden im Rahmen der Fachförderung priorisiert.
Herr Panzer bedauert, dass aufgrund des Zeitdruckes über das Projekt nicht mit der erforderlichen Sorgfalt beraten werden könne. Aufgrund der vorliegenden dürftigen Beschreibung des Projektes könne seine Fraktion dem nicht zustimmen. Man habe gehofft, in einer zweiten Lesung mögliche Alternativen diskutieren zu können. Die weiteren Diskussionen würden somit dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat obliegen.
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Entwicklung des Südufers Hengsteysee bezüglich eines Alternativstandortes für die Errichtung eines Umrichterwerkes eine Absichtserklärung in Form eines „Letter of Intent“ (LOI), wie sie dieser Vorlage in einer Entwurfsfassung beigefügt ist, gegenüber der DB Energie GmbH abzugeben.
3. Die Stadt Hagen tritt der Kooperation „Mittleres Ruhrtal“ bei. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der IGA 2027 diese Kooperation gemeinsam mit den Nachbarstädten weiterzuentwickeln.
Anlagen zur Vorlage
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