22.09.2020 - 6.14 Satzung über Festlegung des im Zusammenhang beb...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Ramrath erinnert hier an den zugehörigen Sachantrag der CDU-Fraktion.

 

Herr Romberg teilt mit, dass man innerhalb der Fraktion nicht verstanden habe, warum die alte Satzung keine Gültigkeit habe. Wenn dies so sein sollte, verweise er auf den gestellten Sachantrag.

 

Frau Hammerschmidt steigt kurz ins Baurecht ein, um zu erläutern, worum es gehe.

Es gebe eine Bauvoranfrage für diesen Bereich. Unter Punkt 14 könne man im oberen Teil einen gelben Bereich erkennen. Dort habe man in den 80er Jahren eine sogenannte Klarstellungssatzung erlassen. "Bereiche, die normalerweise im Außenbereich liegen, sind in der Vergangenheit nach § 34 BauGB beurteilt worden, da sie im Geltungsbereich der Satzung lagen. Eine Bebauung ist im vorliegenden Fall  in der Regel  nur als Straßenrandbebauung zulässig.  Hinterlandbebauung sei unzulässig. Mit Architekten gemeinsam habe man früher Konzepte entwickelt und damit auch im Hinterland gearbeitet.  Diese Handhabung wurde durch Gerichtsentscheidungen als fehlerhaft angesehen. Bei Planungen im Hinterland seien Bebauungspläne erforderlich. Die hiesige Bauvoranfrage beinhaltete  eine Hinterlandbebauung mit einer Straße.  Die Bauvoranfrage sollte abgelehnt werden.  Der Antragsteller habe sich dann an die Bezirksregierung gewandt und die Entscheidung der Stadt als falsch deklariert. Die Bezirksregierung habe dies geprüft und festgestellt, dass die Stadt Hagen eine richtige  Entscheidung i.R. der Bauvoranfrage getroffen habe, allerdings sei die Satzung fehlerhaft und aufzuheben. Die Bauvoranfrage wurde seitens des Antragstellers zurückgezogen. Frau Hammerschmidt hatte den Architekten bereist telefonisch informiert, dass ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist und wird in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Architekten klären, welche Art von Bebauung dort vorstellbar ist. Die Aufhebung der Satzung sei eine reine Formsache, da sie nicht anwendbar ist.

 

 

Herr Meier begrüßt das Wohnbauvorhaben, aber im Rahmen eines regulären Bebauungsplanverfahrens.

 

Herr Dr. Ramrath würde gerne, wie auch im CDU-Antrag aufgeführt, die juristische Darlegung nachlesen und schlägt einen Beschlussvorschlag basierend auf den Aussagen von Frau Hammerschmidt vor.

 

Herr Bögemann teilt mit, Herr Bleja habe erklärt, dass diese Hinterbebauung nicht erfolge. Er fragt, ob dies so richtig sei.

 

Frau Hammerschmidt erklärt, dass dies aufgrund der jetzigen Rechtslage richtig sei und dort der § 34 BauGB gelte. Da aber im Flächennutzungsplan Wohnbaufläche ausgewiesen sei, bestehe die Möglichkeit dort einen Bebauungsplan zu machen.

 

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 16 und umfasst die folgenden Flurstücke vollständig:

 

 

305

433

477

501

524

631

776

828

980

1130

306

434

478

502

525

633

777

830

981

1131

358

436

479

503

526

635

779

832

984

1132

359

437

480

504

527

635

780

833

985

1137

360

438

481

504

528

636

791

834

1055

1138

384

439

482

505

529

643

792

836

1056

 

385

440

483

506

530

654

793

842

1061

 

387

441

484

507

531

680

796

860

1063

 

391

445

485

508

532

681

798

861

1088

 

398

446

486

509

542

682

799

865

1089

 

399

447

487

510

559

683

800

869

1090

 

402

452

488

511

560

684

801

870

1091

 

418

453

489

512

564

685

802

871

1092

 

421

454

490

513

565

686

804

898

1103

 

422

455

491

514

566

687

805

899

1105

 

423

456

492

515

567

688

807

900

1106

 

424

457

493

516

571

689

808

901

1108

 

425

458

494

517

572

735

811

960

1109

 

426

459

495

518

573

736

812

974

1110

 

428

460

496

519

579

737

814

975

1112

 

429

461

497

520

580

738

823

976

1113

 

430

462

498

521

581

740

825

977

1114

 

431

475

499

522

582

741

826

978

1124

 

432

476

500

523

627

775

827

979

1128

 

 

und die folgenden Flurstücke teilweise:

397

844

846

961

1014

1025

 

Das Satzungsgebiet befindet sich entlang der Lessingstraße westlich begrenzt durch die Sonntagsstraße. Des Weiteren liegen im Geltungsbereich die Straßen Malmkestraße, Adalbert-Stifter-Straße und die Gottfried-Keller-Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die Unterrichtung der Öffentlichkeit zeitnah durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

  1. Lesung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den von ihr aufgezeigten Weg einer verträglichen Innenbereichsbebauung im Rahmen eines vorhabenbezogenen

Bebauungsplans fortzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr König hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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