23.06.2020 - 6.10 Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) 2. Fassung Feuerwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Hammerschmidt erläutert, dass der Bebauungsplan vom OVG am 17.12.2019 für unwirksam erklärt wurde. Der B-Plan wurde nicht komplett für nichtig erklärt. Dadurch kann man ein „Heilungsverfahren“ durchführen. Bei diesem werden die Beanstandungen nachgebessert. In erster Linie waren das die Dinge der Lärmproblematik, die Festsetzungen für die Berufsfeuerwehr, Höhenfestsetzungen r die Geude und eine Lärmschutzwand.

Herr Reinke sagt, dass er es, positiv findet, dass  r den B-Plan ein Heilungsverfahren durchgeführt wird. Im B-Plan werden zwei Flächen ausgewiesen, private Gärten und private Grünflächen. Diese Flächen wurden im Mediationsverfahren behandelt. Mit der Klage ist dieses Mediationsverfahren hinfällig geworden. Diese Flächen wurden von den Anwohnern bisher zu Unrecht genutzt. Hier müssen noch klare Absprachen erfolgen, wie die Flächen in Zukunft genutzt werden. Ob die Flächen aufgeforstet werden und auch mit Versorgungswerten durchzogen werden.

Herr Dr. Ramrath sagt, das man hier die Einleitung des „Heilungsverfahrens“ beschließen sollte. Die Verwaltung wird sich diesen Punkt im laufenden Verfahren noch näher ansehen.

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Beschluss:

 

Zu a): Beschluss zur Durchführung des „Heilungsverfahrens“

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 17.12.2019 für den Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße das ergänzende Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfahren) unter dem Titel „Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) 2. Fassung Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße“ durchzuführen.

 

 

Zu b): Beschluss zur öffentlichen Auslegung

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/15 (667) 2. Fassung Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung für die Dauer von drei Wochen gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der zzt. gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, in Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplan-entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll der Satzungsbeschluss im 4. Quartal 2020 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

-

 

1

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage