23.06.2020 - 6.17 Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Es fand keine Diskussion statt.

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und pri­vaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteili­gung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anre­gungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Ge­werbegebiet Knippschildstraße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 08.06.2020 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungspla­nes Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße Verfahren nach § 13a BauGB die entgegenstehenden Festsetzungen der für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplans Nr. 5/88 (449) Hagener Straße / Knipp­schildstraße aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen sonstiger älterer Pläne und Satzungen die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

Zu d)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Be­bauungsplan anzupassen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird im Süden durch die Knippschildstraße und im Norden durch die Wohnbebauung der Buschstraße begrenzt. Westlich des Plangebiets findet sich die Zentrale Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen sowie das Sanitätshaus Riepe. Im Osten bilden die Wohnbebauung der Baurothstraße sowie ein großflächiges Regenckhaltebecken die Grenze. 

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 10, teilweise das Flurstück 36, Gemarkung Boele, Flur 11 die Flurstücke 717, 720, 722, 723, 724, 725, 768 sowie teilweise die Flurstücke 737 und 793.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sit­zungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

 

chster Verfahrensschritt:  

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebau­ungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Herr Meier und Herr Szuka haben  sich nach  § 43 i. V. m.  § 31 der Go NRW für befangen erklärt und weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage