23.06.2020 - 3.5 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Susanne Boes
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath benennt den TOP 3.5. und erklärt, dass der TOP am 17.03.2020 auf Grund von der Corona Krise nicht beraten werden konnte.
Herr Reinke erklärt, man ist der Meinung, dass in Altenhagen einiges passieren sollte, auch in Hinblick auf die Fördermöglichkeiten. Dies habe man in den Haushaltsplanberatungen schon aufgegriffen. Die in Wehringhausen angesiedelte Sprachförderung werde man auf Altenhagen übertragen. Der Stadtteil soll nicht untergehen und die Verwaltung wird gebeten hier tätig zu werden.
Herr König stimmt zu, dass die Situation in Altenhagen mehr als dramatisch ist. Man solle bei solchen Anträgen aber nicht mit Vorurteilen arbeiten. Über den Antrag kann man sicherlich diskutieren aber nicht mit der ihm zugrundeliegenden Begründung.
Herr Dr. Ramrath schlägt vor, den Beschlussvorschlag so zu beschließen und den Bericht der Verwaltung erst einmal abzuwarten. Auf dieser Basis könne man dann die weitere sachliche Beratung durchführen.
Frau Hammerschmidt erklärt, dass man für die Städtebauförderungen grundsätzlich ein INSEK benötigt, um überhaupt Fördermittel beantragen zu können. Die letzte Förderung für Altenhagen ist 2011/2012 abgelaufen. Für die jetzigen Förderprojekte werden das INSEK Hohenlimburg, Hagen-Mitte und Haspe erarbeitet. Sie schlägt vor, dass man prüft ob bestimmte Teile des INSEK Altenhagen mit in das INSEK Mitte ausgenommen werden können.
Herr Reinke antwortet, dass dieser Punkt in den Antrag aufgenommen wurde.
Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, …
- … kurzfristig zu prüfen, welche Fördermittel (z.B. Förderprogramm „Soziale Stadt“, etc.) zur Verbesserung von Infrastruktur und Immobilienbestand für Hagen in EU, Bund und Land zur Verfügung stehen.
- … kurzfristig zu prüfen, ob das Stadtteil bezogene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) auf Basis des bereits vorliegende Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Hagen plant 2035“ zeitlich vorgezogen und verdichtet abgearbeitet werden kann.
- … mittelfristig auf Basis von Fördermitteln ein personell gut ausgestattetes Quartiersmanagement und den „Runden Tisch Altenhagen“ wiederzubeleben und in die o.g. Bemühungen miteinzubeziehen.
- … langfristig mit den bewährten Mitteln gezielt dort in den Wohnungsmarkt einzugreifen, wo es gelingen kann, im Stadtteil eine vielfältigere soziale Durchmischung der Bevölkerung zu erreichen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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