23.06.2020 - 3.1 Gem. Antrag der Fraktionen BfHo, CDU, SPD: Piep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Sonja Oschmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Keune erläutert, dass die Bezirksvertretung Hohenlimburg hier beschlossen habe, die Verwaltung zu beauftragen, diese Maßnahme aus Unterhaltsmitteln zu finanzieren und keine KAG Maßnahme in Angriff genommen werden solle. Dies kann die Verwaltung nicht umsetzten, da es sich hier um eine Erneuerungsmaßnahme handelt. Aus diesem Grund können die pauschalen Mittel für Unterhaltungsmaßnahmen die dem WBH zur Verfügung stehen nicht eingesetzt werden.
Herr Schmidt sagt, dass der Antrag auf zwei Maßnahmen abzielt. Soweit er weiß, ist mit dem zweite Teil bereits begonnen worden. Man hat nicht die Mauer erneuert, sondern durch eine Aufschüttung die Problematik beseitigt. Es gibt verschiedene Niveaus auf denen man Straßendecken erneuern kann. Das anspruchsvollste ist eine Komplettsanierung mit Aufnahme des Unterbaus. Diese ist KAG-pflichtig.
Hier wird eine Sanierung angeregt die unterhalb der KAG Kostenpflicht liegt. Die Straße ist eine Durchgangsstraße für den kompletten Sonnenberg. Hier müssen einige wenige Anwohner die Kosten der Sanierung tragen, damit eine Vielzahl von Autos hier durchfahren können. Er schlägt vor, den Beschluss so zu fassen, dass von einer Sanierung auf höchstem Niveau abgesehen wird.
Herr Meier interessiert sich dafür, inwieweit der WBH im Rahmen seiner Instandsetzungsarbeiten, hier gibt es ein Budget, dies erledigen könne. Dann wäre dies eine klassische Instandsetzung die der WBH im Rahmen seines Budgets ausführen könne. Den Zustand der Straße können allerdings nur Fachleute beurteilen.
Herr Keune erklärt, dass das Schadensbild so ist, das eine Instandhaltung hier nicht ausreichend ist. Sondern dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, die nicht mit der Unterhaltungs- oder Instandhaltungspauschale durchgeführt werden können. Dass Schadensbild stellt sich hier anders da. Ob die Maßnahme auch unterhalb von KAG Maßnahmen erfolgen kann, könne er nicht beantworten.
Herr Dr. Ramrath schlägt vor die Verwaltung zu beauftragen einen Bericht zu erstellen, in dem das Schadensbild optisch dargestellt wird und aufzuzeigen ab welcher Schwelle man eine Sanierung statt einer Reparatur durchführen muss.
Herr Meier fragt nach ob der Landtag inzwischen über die KAG Beiträge entschieden habe. Hierzu gab es im Landtag die unterschiedlichsten Vorstellungen. Ist hier bereits ein Beschluss gefasst worden?.
Herr Schwemin sagt, dass es nach seinem Kenntnisstand eine Ausführungsbestimmung dazu gibt.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass das Gesetz beschlossen wurde. Auf dieser Basis wurden jetzt Richtlinien in Form von Erlassen herausgegeben.
Herr Schwemin sagt, sein Kenntnisstand sei das es dazu Ausführungsrichtlinien gibt.
Anlagen zur Vorlage
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70,4 kB
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141,1 kB
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