04.02.2020 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 04.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Meier fragt nach, im Bereich Enervie wurde ein positiver Vorbescheid für ein Kleinwindrad erteilt. Inwieweit hat dieser Vorbescheid Auswirkungen auf den hier zu beschließenden Bebauungsplan.
Frau Hammerschmidt sagt, dass die Bauvoranfrage genehmigt wurde.
Herr Meier fragt nach dem Artenschutz.
Dieser werde im Baugenehmigungsverfahren geprüft, erläutert Frau Hammerschmidt.
Herr Bögemann sagt, dass die Vorlage auf den Beschlüssen der Politik basiert. Der NB hat der damaligen Planung nur zugestimmt weil zugesichert wurde, dass dort ein Ausgleich geschaffen wird. Hier wird dieser Ausgleich nicht ausgewiesen. Aus diesem Grund haben sie die Vorlage auch abgelehnt.
Herr Dr. Ramrath fragt ob es Bedenken gegen diesen Beschlussvorschlag gebe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich
der Begründung vom 16.12.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 16.12.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Holthausen im
Stadtbezirk Mitte und umfasst die Flurstücke 103, 113, 250 und 251 in Flur 2 sowie das Flurstück 582 in Flur 1. Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28.
Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
831,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
717 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
610,5 kB
|
