04.02.2020 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleye...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann erläutert, dass der Naturschutzbeirat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt. Die Baumstrukturen sollen im Bebauungsplanverfahren beachtet werden und über relevante Festsetzungen festgeschrieben werden.

Herr Dr. Ramrathhrt aus, dass die Verwaltung dies generell machen werde, da im Rat die Resolution „Fridays for Future“ beschlossen wurde. 

Herr Bögemann sagt, dass im Naturschutzbeirat vorgeschlagen wurde, nur die letzte Ein-/Ausfahrt an der Tankstelle zuzulassen.

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass man hier die Einleitung des Verfahrens  behandle. Die angesprochenen Punkte werden in dem sich anschließenden Verfahren noch geklärt.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung  des Bebauungsplanverfahrens  Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße Feithstraße nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Das Plangebiet wird durch die Fleyer Straße und die Feithstraße und im Süden durch den städtischen Grünzug (Geschützter Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum) begrenzt.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Übersichtsplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der Einleitung des Verfahrens soll als nächster Schritt die fhzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte 2020 stattfinden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

-

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3424&TOLFDNR=292836&selfaction=print