23.09.2020 - 5 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage der Frau Neuhaus teilt Herr Raab mit, dass zu einer gegebenenfalls vorliegenden Gebäudeversicherung für die Gebäude mit Wasserschäden keine Auskünfte gegeben werden können, da sich die Zuständigkeit diesbezüglich bei der Gebäudewirtschaft befindet.

 

Herr Hoffmann wird auf Nachfrage durch Herrn Raab mitgeteilt, dass die Vereine Iihren Müll generell selbst zu beseitigen haben. Im Weiteren erfolgt eine Reinigung durch die Gebäudewirtschaft beziehungsweise die Objektbetreuer. Es ist jedoch so, dass nach einer Reinigung des Öfteren Unbefugte über die Zäune klettern, um auf der Anlage nachts zu feiern und so entsprechender Müll entsteht, der dann nicht entsorgt wird.

 

Herr Arnusch erkundigt sich nach den Zuständen der Kunstrasenplätze, welche sich seines Wissens nach immer weiter verschlechtern sollen. Hierzu erläutert Herr Raab, dass die Pflege der Platzfläche durch das Servicezentrum Sport in einem festen Turnus erfolgt. Die Qualität der Kunstrasenplätze konnte hierdurch deutlich verbessert werden. Über ein halbes Jahr lang gab es organisatorische Probleme bei der Platzpflege, da ein benötigter LKW zur Ausführung der Tätigkeit nicht mehr funktionsfähig war. Anfang Dezember wird der neue LKW. Der Platz am Höing befindet sich aktuell in einem Top-Zustand. Eine Rückgabe der Platzpflege an die Vereine ist nach der Einführung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage ausgeschlossen.

Herr Dr. Fischer bemerkt hierzu, dass die Zustände der Plätze auch mit darauf zurückzuführen sind, wie diese durch die Vereine kontrolliert werden. Als besonders gut gepflegt sind hierbei zu nennen die Plätze in Berchum und dem Volmetal. Dass der Platz am Höing durch Unbefugte benutzt wird, beobachtet er leider selbst des Öfteren.

 

Frau Niemann erkundigt sich nach einer Übergangslösung, bis der benötigte LKW einsatzfähig ist. Herr Raab erklärt, dass auch ohne LKW die turnusmäßige Pflege sichergestellt wurde und die Trecker mit Hilfe eines Hängers an einem Privatfahrzeug zu den Plätzen gezogen wurden. Eine Vernachlässigung der Pflege hat nicht stattgefunden.

 

Herr Raab erklärt Herrn Römer auf Nachfrage, dass die turnusmäßigen Grünarbeiten durch den Wirtschaftsbetrieb in Abgabe an Fremdfirmen erfolgen. Darüber hinaus hat das Pflegeteam des Servicezentrum Sport in Dahl punktuell in Absprache mit den Vereinen Grünsschnittarbeiten übernommen, für die sie eigentlich nicht zuständig sind. Es wird erneut mitgeteilt, dass eine Rückgabe der Platzpflege an die Vereine nach der Einführung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage ausgeschlossen ist. Es erfolgt eine kurze Erläuterung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Ausnahmen stellen der Freiheitsplatz und der Platz Berchum/Garenfeld dar, welche von Vereinen bewirtschaftet werden und als einzige städtische Sportstätten nicht Teil der BGA Sportstätten sind.

 

Herr Gronwald möchte wissen, ob Fortuna Hagen Miete für das Gebäude bezahlen muss, ob dem Verein dies vorab entsprechend bekannt gegeben wurde und ob auch der Hasper SV nach der Umgestaltung der Räumlichkeiten eine entsprechende Miete zahlen muss. Herr Raab teilt mit, dass der Verein einen Mietzins zahlen muss, welcher aber relativ gering ausfallen wird. Auch in anderen Sportstätten gibt es Einrichtungen, die den Vereinen überlassen sind, für die ein Mietzins gezahlt wird. Hierüber verhandelt die Bauverwaltung. Seitens des Servicezentrums Sport wurde angeraten, dass dieser niedrig ausfallen sollte. Hier muss eine Balance gefunden werden. Der Prozess befindet sich jedoch noch in der Abstimmungsphase.

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