19.06.2020 - 4.2 Sanierung Richard-Römer-Lennebad

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt regt an, die geplante Bauzeit mit Beginn auf den Juni zu legen, sofern das Bad über die Dauer der Bauzeit nicht nutzbar sein sollte. Das Bad ist in den Monaten Juni – August generell geschlossen, so dass hier eine Sommerpause mehr genutzt werden könnte. Des Weiteren ist in der Vorlage aufgeführt, dass die Fördersumme für den zuschussträchtigen Bad- und Umkleidebereich verwendet werden kann. In den Bereichen, in welchen Einnahmen erzielt werden können, Gastronomie, Sauna und Wohngebäude, darf diese nicht verwandt werden. Als ökonomisch sinnvoll wird erachtet, auch in diesen Bereichen aus der Fördersumme Gelder zu investieren, um Verbesserungen zu erzielen und ein überzeugendes Gesamtpaket zu erzeugen. Hierbei sollte bedacht werden, dass zu den Zeiten der Schließung des Bades auch keine Betriebskosten anfallen. Diese anfallende Summe kann, und dies sollte bedacht werden, dann in die gewinnträchtigen Bereiche investiert werden. Er möchte wissen, bis wann man sich für diese Maßnahmen entschieden haben müsste, damit sie Berücksichtigung finden.

 

Herr Thieser teilt mit, dass der Sanierungsplan durch die HVG federführend mit dem beauftragten Architektenbüro bearbeitet wird. Man müsste daher im Aufsichtsrat der HVG diesbezüglich eine entsprechende Diskussion führen.

 

Frau Neuhaus erklärt, dass bereits bei Antragstellung klar war, dass die anderen Maßnahmen nicht mit zusammengeführt werden können und das die Gelder, die hierfür benötigt werden sowohl generell, als auch bei der HVG nicht zur Verfügung stehen. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass hier tief in die Schul- und auch in die Sportpauschale gegriffen wird. Das ist nicht das Ziel des jahrelangen Sparens gewesen.

 

Herr Schmidt gibt zu bedenken, dass diese Investitionen sich amortisieren würden. Ein Wohngebäude mit zum Beispiel sechs Wohneinheiten ist besser mit, als ohne Aufzug zu vermieten. Auch der Gastronomiebereich kann aufgewertet und verbessert werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich dies rechnen würde. Man ist generell froh, dass der Betrieb des Bades für Jahre gesichert ist, ökonomisch betrachtet könnte eine Investition aber sinnvoll sein.

 

Herr Hentschel kann den Vorschlag des Herrn Schmidt durchaus nachvollziehen, solang es in den Bereich Sauna geht. Zuständigkeiten seitens des Sport- und Freizeitausschusses bezogen auf die darüber hinaus gemachten Vorschläge werden nicht gesehen.

 

Herr Keune möchte die Auffassung bestärken, dass es sich hier um ein Thema handelt, welches in den Aufsichtsrat der HVG eingebracht werden müsste, da die Immobilie dem Konzern tatsächlich auch gehört. Nach seiner Auffassung wurden die Bewirtschaftungskosten bereits als Eigenteil der HVG für die Badsanierung berechnet.

 

Herr Strüwer teilt mit, dass die HVG sich hierzu unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Gedanken machen wird, wie mit dieser Immobilie in der Zukunft umzugehen ist. Das Richard-Römer-Lennebad hat Bestandsschutz, was zu berücksichtigen ist. Das Problem ist nicht, sich langfristig finanzierbare Investitionen zu tätigen. Entscheidend ist im Hinblick auf die Ausführungen des Herrn Schmidt, dass so etwas wirtschaftlich und auch auf Dauer refinanzierbar ist, so dass die HVG dies an dieser Stelle beraten und auch vernünftig bescheiden wird.

 

Herr Thieser sieht keinerlei Grundlage, um heute sachliche Entscheidungen treffen zu können. Entscheidungen über überschüssige Kosten sind im Aufsichtsrat der HVG zu treffen. Begonnen werden könnte und sollte mit einer solchen Diskussion durchaus in der Bezirksvertretung Hohenlimburg, um damit dann alle weiteren Möglichkeiten zu haben.

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Beschluss:

 

Der Sport- und Freizeitausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 zur Kenntnis genommen

 

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