08.09.2020 - 4.3 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenSachs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 08.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Auf Rückfrage von Frau Timm-Bergs teilt Herr Beuth mit, dass diese Anfrage seiner Fraktion durch die übersandte Stellungnahme leider nicht beantwortet sei.
Er führt aus, dass es nachvollziehbar sei, dass die Fragen aufgrund des Corona-Ausbruchs nicht beantwortet werden können. Seines Erachtens ergäben sich aus diesem Sachverhalt heraus dann neue Fragen. Welche Maßnahmen würden ergriffen, um die Frauen zu beraten, wenn eine persönliche Beratung nicht möglich sei? Wie gehe man zum jetzigen Zeitpunkt damit um? Gebe es Wartelisten?
Er bedauert,dass Frage 3 gar nicht beantwortet worden sei. Er würde sich wünschen, dass eine Beantwortung dieser Frage noch erfolge. Er weist darauf hin, dass davon auszugehen sei, dass die Mittel in diesem Jahr nicht oder nicht vollständig verausgabt werden können. Er fragt, ob hier eine Mittelübertragung ins neue Jahr vorgesehen sei.
Frau Timm-Bergs weist in dem Zusammenhang auf die Vorgehensweise im kulturellen Bereich hin.
Herr Gerbersmann macht deutlich, dass im kulturellen Bereich keine Mittelübertragung vorgenommen worden sei und das auch in dem hier angesprochenen Bereich nicht erfolgen werde. Das ergebe sich allein schon aus den Auflagen der Bezirksregierung Arnsberg.
Frau Timm-Bergs schildert das Vorgehen im kulturellen Bereich.
Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass es sich um einen Prozess in diesem Jahr handele. Es gehe um Gelder, die in diesem Jahr übrig seien und in diesem Jahr verausgabt würden. Bei der Frage von Herrn Beuth sei es darum gegangen, ob die Mittel auf das nächste Jahr übertragen werden könnten. Das sei ein wesentlicher Unterschied.
Frau Buchholz nimmt als Träger einer Schwangererenkonfliktberatungsstelle dazu Stellung. Es handele sich hier um einen Verbund von mehreren Beratungsstellen, von dem die Mittel verwaltet würden. Es hätten diesbezüglich sehr wohl Gespräche stattgefunden, weil die Beratungsstellen auch zu den systemrelevanten Stellen gehörten. Es müsse eine Pflichtberatung gemacht werden, wenn es tatsächlich zu einer Abtreibung komme. In dem Zusammenhang würden auch Frauen beraten, um eine solche Situation zu verhindern. Daher sei auch der Verhütungsmittelfonds in dem Bereich angeboten worden. Sie könne allerdings nicht sagen, inwieweit dieser bereits ausgeschöpft sei.
Herr Beuth zeigt sich erfreut über diese Information.
Er möchte wissen , ob man damit rechnen könne, dass die Fragen zur ersten Sitzung des Sozialausschusses im November beantwortet würden.
Frau Freund merkt an, dass die Mittel laut Vertrag gleichmäßig auf die Beratungsstellen verteilt worden seien. Sei vorgesehen, nicht verausgabte Mittel einer Beratungsstelle im laufenden Jahr zu übertragen, wenn diese in einer anderen Beratungsstelle benötigt würden?
Herr Gerbersmann stellt fest, dass er sich ein solches Vorgehen aus haushalterischer Sicht durchaus vorstellen könne. Ihm seien die Verträge allerdings nicht bekannt.
Anlagen zur Vorlage
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