28.01.2020 - 8 Statusbericht der Verwaltung über die FLüchtlin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 28.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Gierke berichtet über die Flüchtlingsarbeit in Hagen (siehe Anlage zu TOP 8).
Herr Thieser betont, dass er die Verweildauer der Menschen von bis zu 48 Monaten in den Unterkünften unter den bestehenden Bedingungen für indiskutabel halte. Das scheine auch nicht übereinzustimmen mit dem Status der hier lebenden Flüchtlinge. Parallel dazu habe man in Hagen einen Leerstand an Wohnungen. Er habe den Eindruck, dass irgendetwas hierbei nicht stimmen könne und dafür müsse es Gründe geben. Die Unterkünfte seien nur zur vorübergehenden Unterbringung von Menschen geeignet und vorgesehen.
Frau Timm-Bergs teilt mit, dass sie einen Anschlußtermin habe und daher die Sitzung leider verlassen müsse. Frau Cramer übernehme die Sitzungsleitung.
Herr Gierke merkt an, dass er den Einwand von Herrn Thieser sehr gut verstehe. Er wolle darauf hinweisen, dass über 600 Menschen nicht in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in angemieteten Wohnungen untergebracht seien. Diese Wohnungen würden von der Stadt Hagen nur mit einem einfachen Standard ausgestattet. Man habe in der Vergangenheit mehrfach die Situation gehabt, dass Menschen aus den Gemeinschaftsunterkünften in Wohnungen gezogen seien,die von der Stadt Hagen angemietet worden seien. Das sei nicht tragbar gewesen. Es gebe ein Vielzahl von Konflikten, die dort im Zusammenleben innerhalb der Hausgemeinschaften aufträten.
Von daher müsse man einen Teil der Menschen auch in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen.
Herr Goldbach kann verstehen, dass man den Sachverhalt schwer nachvollziehen könne. Das Problem könnten die Kommunen allerdings nicht lösen, weil man nicht nur diejenigen zugewiesen bekomme, bei denen der Status geklärt und das Verfahren abgeschlossen sei. In der Regel weise das Land der Kommune auch Menschen zu, bei denen das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, aber kurz vor dem Abschluß stehe. Oft gehe das Verfahren so aus, dass es keine Aufenthaltsgenehmigung nach sich ziehe. Das habe zur Folge, dass für viele der der Kommune zugewiesenen Menschen nach drei Monaten keine Erstattung der Kosten durch das Land merh erfolge. Die Kommune trage dann die Kosten für die Unterbringung dieser Menschen. Man habe ermittelt, dass man für diesen Personenkreis, der keine Aufenthaltsperspektive habe und potentiell abgeschoben werden sollte, Kosten in Höhe von rund 4 Millionen Euro trage. Daneben seien die Kosten für die zugewiesenen Flüchlinge auch höher als die vom Land vorgenommene Erstattung. Das mache dann auch noch rund 2 Millionen Euro aus, die man eigentlich mehr vom Land zugewiesen bekommen müsste. Man habe ein Potential von 6 Millionen Euro zu Lasten der Stadt Hagen, die von Bund und Land nicht übernommen würden. Das sei ein größeres Problem. Man könne diese Menschen nicht in andere Leistungssysteme überführen, weil die Anerkennung fehle.
Herr Thieser ist der Meinung, dass es Konsequenzen haben müsse, wenn die Anerkennung nicht ausgesprochen worden sei. Er frage sich, wozu es rechtliche und gesetzliche Rahmenbedingungen gebe, wenn diese keine Konsequenzen hätten.
Frau Kaufmann weist darauf hin, dass das von Land zu Land verschieden sei. Es gebe Bundesländer, da übernehme die Kommune gar keine Kosten.
Herr Thieser macht deutlich, dass er nicht über die finanziellen Dinge rede.
Er kritisiert, dass die Menschen trotzdem hier blieben, auch wenn diese keine Aufenthaltsgenehmigung hätten. Das könne er nicht nachvollziehen.
Herr Goldbach macht deutlich, dass es nicht daran liegen würde, dass die Ausländerbehörde es nicht versuche, diese Menschen abzuschieben, sondern es objektive Hinderungsgründe gebe, warum eine Abschiebung nicht vollzogen werden könne.
Die Kommunen müssten die Folgen dieser Situation tragen.
Frau Cramer bedankt sich bei Herrn Gierke für den Bericht.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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130,6 kB
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