04.02.2020 - 6.1 Antrag der SPD-Fraktion gem. § 6 GeschO Hier: N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 04.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Becker weist auf die Tischvorlage der Verwaltung zu dem Antrag hin. Er sieht keine Möglichkeit, die Hausmeisterwohnung ohne grundlegende Veränderungen rechtssicher für schulische Zwecke nutzen zu können. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten im Baubereich schlägt er vor, die erste Priorität bei der Umnutzung auf die Hausmeisterwohnung der Gebrüder-Grimm-Schule zu legen.
Herr Dr. Geiersbach merkt an, dass die Aussage der Verwaltung im Wesentlichen der Auskunft aus September 2018 entspreche. Er habe das Gebäude von außen besichtigt und festgestellt, dass durchaus Barrierefreiheit gegeben ist. Er schlägt vor, dass der Schulausschuss das Gebäude kurzfristig besichtigen und sich vor Ort ein Bild von den Räumlichkeiten machen solle.
Herr Mechnich fragt, ob im Rahmen der Ortsbegehung auch eine andere Nutzung der Hausmeisterwohnung geprüft wurde, um Schulraum frei zu bekommen. Frau Haude geht nochmals auf den Zustand der Wohnung ein und erklärt, dass eine Ortsbegehung der Räumlichkeiten zusammen mit 65 stattgefunden habe und dass es sich, wie auch in der Tischvorlage beschrieben, bei der Umgestaltung der Wohnung um keine kleine bauliche Maßnahme handeln würde.
Frau Neuhaus erklärt, dass sie die Anregung von Herrn Mechnich für sinnvoll hält und fragt, ob die Möglichkeit einer anderen Nutzung besteht.
In diesem Zusammenhang wurde die Schulleiterin der Grundschule Funckepark, Frau Proll, die als Besucherin anwesend war, in die Diskussion einbezogen. Frau Proll erklärt, dass es eine Besichtigung mit 65 gegeben habe und ihr erklärt wurde, dass der untere Bereich der Hausmeisterwohnung für schulische Zwecke genutzt werden könne. Später habe sie dann die Information erhalten, dass die Wohnung vermietet werden solle.
Herr Ciupka fragt nach der Bezifferung des finanziellen Aufwandes für die Ertüchtigung der Wohnung.
Herr Becker stellt klar, dass die Hausmeisterwohnung der Grundschule Funckepark in diesem Zustand nicht mehr vermietet wird, da sie in diesem Zustand nicht mehr vermietbar ist. Herr Becker erklärt weiterhin, dass für die Ertüchtigung, ausgehend von den Erfahrungswerten der Kosten für die Ertüchtigung der Hausmeisterwohnung der Grundschule Gebrüder-Grimm, die bei ca. 80.000€ gelegen hätten, mit Kosten von ca. 100.000€ als unteres Limit gerechnet werden müsste. Von daher steht die Kosten-Nutzen-Relation in keinem Verhältnis.
Herr Becker hält es für möglich, dass eine anderweitige Nutzung der Hausmeisterwohnung kurzfristig umzusetzen sei.
Herr Krüger teilt mit, dass eine Nutzung als Karten- oder Lagerraum möglich wäre, da brandschutztechnisch weniger Anforderungen für diese Nutzung gestellt werden. Herr Rudel schlägt vor, bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses zu klären, ob die Hausmeisterwohnung anderweitig genutzt werden könne, um Schulraum freiziehen zu können.
Frau Fischbach erweitert den Vorschlag um die Variante, für alle anderen Schulen auch zu prüfen, ob eine anderweitige Nutzung möglich ist.
Herr Mechnich bittet Herrn Krüger um Prüfung, was in der Hausmeisterwohnung der Grundschule Funckepark gelagert werden kann.
Herr Krüger sagt die Prüfung zu.
Beschluss:
Die Hausmeisterwohnung an der Grundschule Funckepark wird kurzfristig für die Nutzung durch die Schule zur Verfügung gestellt. Vordringlich sollen die Räume für die OGS und/ oder für die Förderarbeit mit zugewanderten Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Sofern im OG noch brandschutztechnische Arbeiten ausgeführt werden müssen, soll das Erdgeschoss schon vorab kurzfristig genutzt werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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109,8 kB
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