11.03.2020 - 4.1 Vorschlag der Fraktionen CDU und FDP hier: Sonn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Mi., 11.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Anja Spiecker-Kondritz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Asbeck erklärt, der Antrag der CDU beruhe im Wesentlichen darauf, Fördermittel des Landes für die Stadt Hagen zu gewinnen. Er hielte dies für eine sinnvolle Ergänzung und Würdigung der Arbeit in den Büchereien.
Herr Becker führt aus, dass der Fachbereich Weiterbildung bereits in der Vergangenheit erprobungsweise die Öffnungszeiten in der Woche um eine Stunde verlängert habe. Auch über die Verlängerung der Samstagsöffnungszeiten um eine Stunde sei es gelungen, insgesamt erfolgreich 5 Stunden zu implementieren und diese mit Veranstaltungen belegen zu können. Kriterien, -auch in Bezug auf die persönliche Situation der Mitarbeiter/innen,- habe man erfüllen können. In der Vergangenheit habe man kontinuierlich Landesförderungen erhalten. Er befürworte die als zwingend genannte Voraussetzung der Vollfinanzierung durch das Land. Die Förderkonditionen sähen ausdrücklich eine Koppelung zwischen der Förderung von Veranstaltungen am Wochenende an die der Öffnung der Bücherei vor. Das Konzept des Landes sei so ausgerichtet, dass max. 800,- € Fördergelder für Externe bezahlt werden dürften. Alle weiteren Personal- und Sachkosten würden nicht refinanziert, sondern gingen zu Lasten des kommunalen Haushaltes. Aus Sicht des Fachbereiches Bildung sei dieses Förderprogramm des Moduls 3 daher nicht hilfreich.
Frau Steffes pflichtet Herrn Becker bei. Sie nennt einige Beispiele, wozu die Bibliotheksförderung des Landes NRW in der Vergangenheit erfolgreich genutzt worden sei. Früher habe der Fachbereich Bildung Mittel für den Medienaufbau bekommen, für einen sogenannten Bestandsaufbau. Davon seien z.B. Bücher gekauft worden. Diese sei dann später eingestellt worden und in eine Projektförderung geändert worden. Damit habe der Fachbereich Bildung z.B. die Selbstverbuchung realisieren, die Onleihe einführen sowie neue PCs und eine neue Ausstattung anschaffen können. Nun sei ein zweiter Fördertopf hinzugekommen, der aus der Verabschiedung des Bibliotheksstärkungsgesetzes im Herbst letzten Jahres hervorgegangen sei. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft habe im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur ein Förderprogramm in Höhe von 1,2 Millionen Euro aufgelegt, das die Bibliotheken bei der Umsetzung der Sonntagsöffnung unterstützen solle. Frau Steffes versichert dem Ausschuss, dass der Fachbereich Bildung stets an der Weiterentwicklung der Bücherei arbeite und keine Fördermöglichkeit ungenutzt bliebe. Aktuell sei ein Antrag über die Bibliotheksförderung gestellt, um dem Kollegium eine Fortbildung zu ermöglichen. Für das nächste Haushaltsjahr 2021 liefen zwei Förderanträge beim Land NRW für die Weiterentwicklung der Einrichtung und Steigerung der Aufenthaltsqualität. Man sei hier stets bemüht, Fördermittel für Hagen zu gewinnen.
Herr Voigt macht darauf aufmerksam, dass die Frist für den Förderungsantrag Ende des Monats abliefe. Daher schlägt er vor, den TOP in dieser Sitzung als erste Lesung zu behandeln und den Antrag für die Förderung zu stellen, um nichts zu versäumen. Zurückziehen könne man den Antrag immer noch. Die in der Stellungnahme des Fachbereiches Bildung genannte Summe von 12.300,- € für Personalkosten für die Sonntagsöffnung der Zentralbücherei Springe in den Jahren 2020 und 2021 sei ein überschaubarer Betrag. Falls der Kämmerer ihnen jedoch erklären sollte, dass dies nicht zu finanzieren sei, sollte man den Antrag zurückziehen.
Herr Becker erklärt, die Umsetzung müsse nicht zwingend im Jahre 2020 erfolgen. Laut Förderaufruf könnten auch noch Mittel in den Jahren 2021 und 2022 in Anspruch genommen werden. Somit bliebe dem Fachbereich Bildung mehr Zeit, die entsprechenden Voraussetzungen intensiver prüfen zu können. Für eine Inanspruchnahme in 2021 und 2022 solle man bis Oktober 2020 Fördermittel bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragen.
Herr Thielmann regt an, die Zeit zu nutzen, um Unternehmen zu finden, damit der Kämmerer die Summe des städtischen Eigenanteils nicht allein aufbringen müsse.
Herr Asbeck erklärt, dass er den Vorschlag von Herrn Becker befürworte.
Herr Arndt fragt nach, ob die Bücherei überhaupt über genügend Personal verfüge, um dies zusätzlich leisten zu können.
Herr Dr. Geiersbach weist darauf hin, dass die wesentliche Bedingung des Antrages,- nämlich die der Vollfinanzierung,- nicht erfüllt sei. Damit sei der Antrag nicht realistisch, da die Voraussetzung nicht mehr gegeben sei. Da jedoch die Verwaltung in Person von Herrn Becker einen Vorschlag gemacht habe, wie man dies heilen könne, werde man dem nicht widersprechen. Weiter macht Herr Dr. Geiersbach darauf aufmerksam, dass speziell in den Stadtteilbüchereien Hohenlimburg und Haspe der Betrieb mit erheblichem Einsatz von ehrenamtlichem Personal erfolge und auf dieses hier eine weitere Belastung hinzukäme. Diese Umsetzung könne er sich kaum vorstellen. Damit müsse sensibel umgegangen werden.
Herr Asbeck räumt ein, die Stadtteilbüchereien könne man auch außen vor lassen.
Herr Dr. Geiersbach wendet ein, dass diese aber im Antrag der CDU und FDP ebenfalls genannt seien.
Da keine weiteren Wortmeldungen folgen, formuliert Herr Söhnchen den geänderten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Der Kultur-und Weiterbildungsauftrag beauftragt die Verwaltung:
1. im Rahmen des Bibliotheksstärkungsgesetzes eine Antragstellung für das Modul 3 für die Jahre 2021 und 2022 zu prüfen und eine entsprechende Anmeldung bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorzunehmen.
2.den Kultur-und Weiterbildungsausschuss laufend und unaufgefordert über den Fortgang zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
109,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
283,8 kB
|
