27.08.2020 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 3/20 (698) Fortbildungszentru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 27.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke begrüßt das Bauvorhaben und wird der Vorlage zustimmen.
Frau Pfefferer schließt sich Herrn Reinke an, jedoch ist sie mit dem Punkt b) des Beschlussvorschlages nicht einverstanden und bittet deshalb darum, über diesen Punkt getrennt abstimmen zu lassen, da sie eine frühe Bürgerbeteiligung begrüßt hätte.
Herr Dr. Diepes erläutert zur Vorlage, dass es sich bei dieser Maßnahme um ein beschleunigtes Verfahren handelt, insbesondere um Fördergelder rechtzeitig abrufen zu können. Er weist darauf hin, dass bei diesem Bauvorhaben die geltenden Umweltstandards hoch angesetzt wurden und die Maßnahme durchaus positiv betrachtet wird.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/20 (698) -Fortbildungszentrum Lennestraße – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich: Der aufzustellende Bebauungsplan liegt in Halden und wird von der Lennestraße und dem Gebäude Hausnummer 89 begrenzt.
c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/20 (698) -Fortbildungszentrum Lennestraße- Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 10.08.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 10.08.2020 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung u. die Behördenbeteiligung sollen im Herbst 2020 durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 6 |
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SPD | 2 |
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Bürger für Hohenlimburg | 2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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80,8 kB
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