27.02.2020 - 6.1 Gem. Antrag der Fraktionen SPD und BfHo: Zuwegu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 27.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Sonja Oschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke führt aus, dass er die örtlichen Gegebenheiten aufgrund des Antrages persönlich in Augenschein genommen hat. Seines Erachtens sind die Wege auf dem Friedhof Berchum in einem guten Zustand und begehbar. Seine Fraktion folgt der Stellungnahme des Wirtschaftsbetriebes Hagen und wird dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Schmidt macht deutlich, dass der Antrag aufrecht erhalten wird.
Gut befestigte Wege, auch zu den Wiesengräbern, hält er für sinnvoll und notwendig. Er hofft im Falle einer negativen Abstimmung, dass die Angelegenheit im WBH-Verwaltungsrat weiter vorangetrieben wird.
Herr M. Krippner schließt sich den Ausführungen von Herrn Schmidt an. Es wird lediglich um die Verlegung von einigen Gehwegplatten gebeten. Das sollte seiner Meinung nach ohne größeren Kostenaufwand machbar sein.
Herr Strüwer gibt zu Bedenken, dass die tatsächlich genutzten Grabflächen auf dem Friedhof kontinuierlich reduziert werden. Das geforderte Anliegen hält er für nicht sinnvoll.
Herr Gerbersmann bestätigt die Einschätzung von Herrn Strüwer.
Es existieren erhebliche Unterdeckungen im Bereich der Friedhofsgebühren, weil die Anzahl der Friedhöfe im Stadtgebiet enorm hoch ist. Wenn die Friedhofsgebühren allerdings kostendeckend angesetzt werden, nutzen die Bürgerinnen und Bürger künftig nicht mehr die städtischen sondern die konfessionellen Friedhöfe. Also entscheidet man sich dazu, wenig frequentierte Friedhöfe nicht mehr neu zu belegen. Der Friedhof in Berchum besteht seit seiner Gründung in der heutigen Form mit Grabstätten an Wegen und auf Wiesenflächen. Die lose Verlegung von Gehwegplatten ist nicht mit der Verkehrssicherungspflicht vereinbar, die Anlegung von befestigten Wegen hält er für unwirtschaftlich.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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35 kB
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