27.02.2020 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 27.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Plewe ergänzt zur Vorlage, dass zwei externe Ausgleichsflächen für das Bauplanverfahren existieren. Eine davon stellt die Stadt Hagen in Halden Am Cisborn zur Verfügung, die Aufforstung ist mit dieser Maßnahme sichergestellt. Bei der zweiten Fläche handelt es sich um eine Waldfläche des Regionalverbandes Ruhr oberhalb des Freilichtmuseums am Mäckinger Bach.
Herr Reinke wird der Vorlage zustimmen. Zur Ausgleichsfläche Am Cisborn stellt er die Frage, ob die gesamte Fläche aufgeforstet werden soll.
Herr Plewe antwortet, dass im Zusammenhang mit dem Feuerwehrgerätehaus noch eine weitere Ausgleichsmaßnahme besteht. Die Fläche Am Cisborn gewährleistet den Ausgleich für den Bebauungsplan Sudfeld und wird als Aufforstung umgesetzt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerbliche Baufläche Hagener Kreuz / Sudfeld gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 08.01.2020 wird dem Bebauungsplan beigefügt.
Geltungsbereich
Im Gewerbegebiet Sudfeld liegt das ca. 5.410 m² große Plangebiet östlich der Autobahn BAB A 45 und westlich der Straße Lange Eck im Bereich zwischen den Straßen Unter dem Hofe und Mühlenstück. Es umfasst in der Gemarkung Herbeck, Flur 4 teilweise die Flurstücke 303, 307 und 310. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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2,2 MB
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(wie Dokument)
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405,1 kB
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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